Schenken von Lützendorf Alle Angaben sind in Verbindung mit der separaten
chronologischen Aufzählung und Quellenangabe zu sehen (Stand Januar 2010). Etwa in der Mitte des 14. Jahrhundert
(ca. 1350), kam die Familie von Lützendorf in die Altmark und nach Klein Schwechten,
sie erlangte das Schenkenamt vom Kurfürsten von Brandenburg. Nach einigen
(nicht ganz sicheren) Quellen waren sie auch in Brandenburg in Fahrland,
Niebede und Rudow begütert. Am längsten lassen sie sich in Klein Schwechten
und Billberge in der Altmark nachweisen. Der letzte männliche Vertreter des
Geschlechts in der Altmark war Daniel Erbschenk v. Lützendorf, der vor dem
4.2.1614 verstorben ist. Die erste urkundliche Erwähnung, die bisher gefunden
wurde, ist in einer Urkunde des wittelsbacher Markgrafen Ludwig der Römer aus
dem Jahr 1351 (Lutzendorfer,
noster pincerna = unser Schenk). Interessanterweise ist diese Urkunde
in Maastricht ausgestellt. Der
Sohn Kaiser Ludwig des Bayern, Ludwig der Römer (in Brandenburg Ludwig II.) hatte dort in Holland
seiner Mutter Margarete von Holland
(2. Ehefrau Kaiser Ludwig d.Bayer) gegen seinen Bruder Wilhelm beigestanden[CS1]. Offensichtlich war der
erwähnte Lutzendorfer also in der Zeit in Holland der Schenk von Ludwig dem
Römer. Evtl. hat er sich in dieser Zeit besondere Verdienste erworben, aber
das ist reine Spekulation. Belege dafür sind bisher nicht bekannt geworden. Das Schenkenamt, eines der fürstlichen
Hofämter Die
Entscheidungsgewalt in allen Regierungsgeschäften in der Mark Brandenburg
oblag den Markgrafen. Sie umgaben sich mit einem engen Kreis von Vertrauten
und Beratern - Räte genannt. Es
existierten etwa ab dem 13.
Jahrhundert verschiedene Hofämter, die mit Räten besetzt wurden. Der Hofmarschall
(lateinisch: marescalcus) hatte die Hofhaltung, das Personal und das
Transportwesen zu beaufsichtigen. Der Truchseß (lateinisch: dapifer)
war Aufseher über die fürstliche Tafel und war für die
Nahrungs-mittelversorgung zuständig, der Mundschenk (lateinisch:
pincerna) für die Getränkeversorgung. Der Kämmerer (lateinisch:
camerarius) hatte das Finanzwesen unter sich, hatte aber auch für Wohnung und
Kleidung des Hofes zu sorgen. Zur Erstellung der zahlreichen Urkunden
benötigte man schreib- und rechtskundige Fachkräfte. Diese waren meist
Geistliche unter einem Kanzler (lateinisch:
cancelarius, notarius), der oft auch das Amt des Hofkaplans versah. Die Hofämter im Mittelalter Die
prestigeträchtigen Erbhofämter mit ihrem eher repräsentativen Charakter
wurden von einigen der führenden märkischen Adelsfamilien eingenommen. So
befanden sich das Erbküchenmeisteramt im Lehnsbesitz der Herren von der
Schulenburg, das Erbmarschallamt in den Händen der Herren Gänse zu Putlitz
und das Erbschenkenamt im Erbe der Familie von Lützendorf. Mit
diesen Hofämtern, diesen Funktionen, waren sie ebenso wie die Inhaber der
übrigen Hofämter und die Landeshauptmänner bis auf wenige Ausnahmen
gewissermaßen qua Amt Mitglieder des markgräflichen Rates.
Eine wirklich feste Struktur dieses Hofstaates bildete sich jedoch
erst in späteren Zeiten heraus. Die
Hofämter wurden im 14. Jahrhundert sogar am Hof der deutschen Könige und
Kaiser zu Erzämtern, die symbolisch von den Kurfürsten versehen wurden. Der
Markgraf/Kurfürst von Brandenburg war der Erzkämmerer des Reiches. Die
Regierungs- und Verwaltungsorgane der Mark Brandenburg waren unter den ersten
Hohenzollern (Friedrich IV./ Friedrich I. ab 1411) noch bescheiden und
einfach organisiert. Während die Lokalverwaltung, also vornehmlich die Ämter
der Landeshauptmänner, der Landvögte und der lokalen Hofrichter von
Vertretern des märkischen Adels dominiert wurde, wirkten in der
Zentralverwaltung neben einigen Märkern vornehmlich Franken. Die Hohenzollern
hatten sie wegen ihrer besseren Ausbildung und als Vertraute aus ihren
fränkischen Stammlanden in die Mark Brandenburg mitgebracht. Mit dieser
Postenaufteilung zwischen Märkern und Franken gelang es den neuen
Landesherren, zu Beginn ihrer Herrschaft sowohl den märkischen Adel
einzubinden als auch eine effiziente Zentralverwaltung aufzubauen. Gegen
Ende des Mittelalters verloren die
Hofämter an Bedeutung. Dabei hatte das Schenkenamt wohl den geringsten
Stellenwert. Die Schenken von
Lützendorf finden sich recht selten
als Zeugen oder Bürgen in Urkunden der Markgrafen, woraus man
schließen kann, dass ihr Amt eher repräsentativen Charakter hatte und sie
nicht zu den ständigen aktiven Räten der Markgrafen gehörten, die mit ihm
durchs Land zogen. Das Amt bescherte der (zugezogenen) Familie von Lützendorf
allerdings einen gewissen Zugang zu den alteingesessenen altmärkischen
Familien, denn sie haben häufig in diese Familien hereingeheiratet (v.
Bismarck, v. Rochow, v. Lüderitz, v. Ribbeck, v. Hake, v. Bartensleben), was
allerdings in der Regel neben dem
gesellschaftlichen Stand eine Frage der Mitgift, des Ehegeldes war. Im Jahre
1544 berichtet Friedrich von Lützendorf in einem Schreiben an den Markgrafen,
dass die Familie bereits vor mehr als 200 Jahren ein Kirchenlehn in Arneburg
gestiftet hat, das wäre dann ca. 1340. Evtl. hat er da auch etwas übertrieben,
denn wenn die v. Lützendorf mit Markgraf Ludwig d.R. in die Mark gekommen
sind, dann wahrscheinlich frühestens ab 1351/1352 (Luckauer Vertrag v. 1351).
Obwohl L.d.R. auch vorher schon Mitregent war, tritt er in der Mark parktisch
vorher kaum in Erscheinung. Markgraf
Ludwig d. Römer erhielt zum Ende des Jahres 1351 das Markgrafenamt von seinem
Bruder Ludwig I. (der Brandenburger). Hauptmann der Altmark zur Zeit dieses Wittelsbacher Markgrafen Ludwig I.
(der Brandenburger oder auch der Ältere genannt) war Friedrich von Lochen,
der in vielen Urkunden auftritt ebenso wie Marquardt von Luterpeck,
später Vogt in Spandau (Luterbeck, Luterbek und ähnliche Schreibweisen.). Die
Vermutung geht dahin, dass die v. Lützendorf im Gefolge eines dieser Männer
in die Altmark gekommen sind. Die verschiedenen Quellen wie Siebmacher, Zahn
oder Mülverstedt geben nicht an, woher die Erkenntnis kommt die v. Lützendorf
wären mit den bay. Markgrafen in die Altmark gekommen. In der Regel beziehen
sich die weiteren Autoren auf v. Mülverstedt, „Adels-geschlechter“.
Wie die v. Lützendorf zu den Wittelsbacher Markgrafen in Verbindung standen
bleibt also nach wie vor unklar, hier sind nur Vermutungen möglich.
Möglicherweise stammen sie aus Orten in Bayern bzw. Einflußgebieten der Wittelsbacher
(s.u.). Dazu ist zu berücksichtigen, dass die politischen Grenzen damals
vollkommen anders waren als heute. Das gleiche gilt für Hinweise auf Sachsen
oder Thüringen. Diese beiden Gebiete waren allerdings um 1350 nicht
Machtgebiet der Wittelsbacher sondern der Wettiner. Aus der bisherigen
Quellenlage ist es daher wahrscheinlich, dass zumindest einer derer von
Lützendorffs mit Markgraf Ludwig II. (der Römer) um 1351 in die Altmark
gekommen sein muß, evtl. ist auch später noch weiterer Zuzug mit Markgraf
Otto erfolgt. Der Sitz derer v. Lützendorf war zunächst wohl
Arneburg, später Klein Schwechten, außerdem gehörte ihnen das 1441 noch
stehende, später wüste Dorf Schlüden bei Arneburg sowie auch das Gut
Billberge. Billberge wurde sehr wahrscheinlich von Friedrich von Lützendorf
allein oder später zusammen mit seinem Sohn Christoph von Lützendorf in der
Mitte des 16. Jahrhundert auf unbebauter Flur errichtet. Möglicherwise war
Billberge schon vorher besiedelt aber zwischenzeitlich zumindest teilweise
wüst gefallen. Außerdem hatten sie eine Reihe weiterer Einnahmen aus
zahlreichen Orten der Umgebung, die im späteren Text erläutert werden. |
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s. Abb. Aus Altm. Heimat |
Burgsassen von Arneburg Als Burgsassen von Arneburg sind die von Lützendorf (Friedrich von Lützendorf) 1365 erwähnt. Übrigens ist auch Werner von Vinzelberg [CS2]als Burgsasse von Arneburg 1359 genannt.
Wappen v. Vinzelberg Auch die v.
Vinzelberg sind im Landbuch v. 1375 als Besitzer eines Ritterhofes in Klein
Schwechten genannt. |
Wappen v. Lützendorf Verschiedene
Wappenausführungen derer von Lützendorf sind in den Archiven und sonstigen
Quel-len aufgefunden worden. Vergleichende Wappenkunde ermöglicht
gelegentlich einen Hinweis auf Familienverbände und dergl. Eventuell ist auf
diesem Weg der Herkunft derer v. Lützendorf näher zu kommen. Weitere
Recherchen sind hier notwendig.
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Bei
Siebmacher (Siebmachers Wappenbuch, Abb. 2. + 3. von links, oben) wird zu von
Lützendorf angeführt, sie wären mit den Markgrafen aus Bayerischem Hause in
die Altmark und ins Havelland gelangt. Es werden zwei Wappen in Siebmachers
Wappenbuch abgebildet, mit folgender Beschrei-bung: An einem Siegel an einer
Urkunde aus dem Jahr 1510 soll das Wappen (quergeteilt oben dreimal
gespalten, oben Büffelhörner) des Domherrn und Kellners (Schenk) des
Hochstifts Halberstadt, Fried-rich von Lützendorf angebracht sein, Abb. 2. v.
links (Altm. Heimatbote 1871). Die Hörner auf dem dritten
Wappen werden als auswärts gebogene, gewundene weiße Widderhörner
beschrieben, darunter ein weißes Schildeshaupt über ein von zwei blauen
Pfählen durchzogenes von rot und weiß geschachtes Feld. Auch das 4.
Wappen rechts außen ist aus Siebmachers Wappenbuch, allerdings eine
andere Ausga-be, es scheint aber älter zu sein als die beiden vorherigen
Abbildungen, es ist mit anderen Wappen auf einer Seite unter der Überschrift
„Sächsische“, Schreibweise: Luczendorf. Ganz links aussen ist das Wappen von
dem Epitaph in der Kirche zu Klein Schwechten aus dem Jahr 1571 (Foto von
2004). |
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Bezug zum Ortsnamen Woher die v. Lützendorfs
kamen, ist also bisher nicht geklärt. Oft ist im Ortsnamen ein
Herkunftshinweis enthalten, dem man auch in diesem Fall nachgehen kann: Es
gibt/gab mehrere Orte mit dem Namen Lützendorf:
Dazu kommen noch Varianten
in der Schreibweise wie Lutzindorf, Litzendorf (Bayern), Leutzendorf,
Lützkendorf, Luczendorp, Lutzendorp. Lützendorf bei
Weilmünster im Lahnkreis/Hessen, Kirchspiel Lützendorf in Wagrien/Ost-Holstein (Plön), Lützendorf als ein Ortsteil von Weimar. Leutzendorf, nördl. von Bamberg (Ort
Leuzendorf ist im Jahre 1248 unter dem Namen Lutesdorf zum erstenmal
urkundlich erwähnt. Ein Leuzendorfer Ortsadeliger Fridericus de Luitzendorf
wird am 11. August 1279 erwähnt. Die Spuren der Ortsadeligen verlieren sich dann im
15.Jahrhundert.) Nachfolgend
einige Hinweise als Ergebnis der Recherchearbeit Die Siedlungsnamen der Kreise Giessen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen:
Namenbuch
Von Lutz
Reichardt Veröffentlicht
von A. Kümmerle, 1973 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Urkundenbuch
der Stadt Wetzlar Von Ernst
Wiese, Meinhard Sponheimer Veröffentlicht
von N.G. Elwert, 1911 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Briefeingangregister des Nürnberger Rates für die Jahre 1449-1457
Von
Dieter Rübsamen Mitwirkende
Personen Dieter Rübsamen, Veröffentlicht von J. Thorbecke, 1997 ISBN 3799504710, 9783799504713, 623 Seiten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Lutzendorf oder Lützendorf
in Thüringen zwischen
Jena und Apolda, ist um 1450 eingegangen und wurde dann in „Vierzehnheiligen“
umbenannt. In der Nähe gibt es noch den Ort Lützeroda. Eine
telefonische Recherche im Archiv der Stadt Weimar führte zu der Aussage, dass
dort keine Hinweise auf eine Familie v. Lützendorf bekannt seien (2007). Litzendorf in Bayern in der Oberpfalz, dieses Gebiet gehörte in
der Zeit um 1350 zum Herr-schaftsbereich von Ludwig d.R. und könnte aus
diesem Grund als Herkunftsbezeichnung in Frage kommen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Historisches Ortsnamenbuch von Bayern.
Von Werner Schmiedel, Bayerische Akademie der Wissenschaften, ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts
Würzburg
herausgegeben
von Theodor Kramer Veröffentlicht von Kommissionsverlag F. Schöningh ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das
Land zwischen Main und Steigerwald im Mittelalter: Die
auf dem Symposion in Castell vom 5. Bis 7. September 1996 gehaltenen Vorträge Von
Alfred Wendehorst, Veröffentlicht von Universitätsbund-Erlangen, 1998 Original von University of Michigan Digitalisiert
am 30. Mai 2008 ISBN 3930357178, 9783930357178 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Lütkendorf (Kreis Potsdam Mittelmark)
Wüstung bei Bliesendorf hieß früher Litzkendorf bzw. Lüttchendorf
(Ortsnamenbuch Brandenburg und Berlin, 2005, Reinhard E. Fischer) Lütkendorf (Prignitz) Lüttzkendorp (Ortsnamenbuch Brandenburg und
Berlin, 2005, Reinhard E. Fischer), Lützkendorf
(Prov. Sachsen, Kr. Querfurt), Litzeken-, Lyczendorf. (Matrikel
der Universität Leipzig von 1465), Lucendorf in Österreich
Auf der Internetseite der Ortschaft
Ahlbach im Bereich Limburg/Lahn befindet sich ein geschichtlicher Abriß
und ein Aufsatz über ..... ....Dieser Gerhard von Dodenhausen, Der noch 1320 als Burgmann
der Herren von Westerburg vorkommt, hatte 1304 und 1320 einen gleichnamigen
Sohn Gerhard von Dotenhausen. Gerhards Stiefsohn Marquardt 1330 darf ohne
Zweifel mit Marquardt von Lützendorf gleichgesetzt werden, der 1320 in
Dodenhausen erscheint uns noch 1328 mit seiner Frau Plaze als Marquardt
Dodenhausen vorkommt.. Weiteres war dazu nicht zu
erfahren. Lützendorf/Weilmünster
im Dreieck. Limburg/Lahn-Wetzlar-Bad Nauheim |
Die politische
Lage in der Mark Brandenburg... ... war zu Anfang und in der Mitte des 14. Jahrhunderts recht
verworren. Nach dem Aussterben der Askanier (1320) zog Kaiser Ludwig, der
Bayer, aus dem Hause Wittelsbach die Mark Brandenburg als erledigtes
Reichslehen ein und übertrug sie seinem minderjährigen Sohn Ludwig. Das
brachte von Anfang an Probleme und Auseinandersetzungen mit dem Papst, dem
einheimischen Adel und den brandenburgischen Nachbarn. Nach des Kaiser Ludwigs
Tod im Jahr 1347 wurde Karl IV. sein Nachfolger. Der „falsche Waldemar“ beanspruchte die Markgrafschaft gegen die
Wittelsbacher Markgrafen Wenn die v. Lützendorfs mit den Wittelsbacher Markgrafen in die
Altmark gekommen sind, erwartet man, dass sie evtl. aus dem Machtbereich der
Wittelsbacher stammten und sich das Hofamt des Schenken durch besondere
Verdienste insbesondere finanzieller Art erwarben. Hinweise darauf haben
sich allerdings bisher nicht gefunden. Im Vergleich dazu und um die üblichen
Gepflogenheiten zu erläutern, dient ein Blick auf die v.d.Schulenburg. Hier
ist auch der Grund für die am 09. Juni 1351 durch Markgraf Ludwig I. (der
Brandenburger) erfolgte Belehnung mit dem landesherrlichen Gut Apenburg
genannt, nämlich ...Treue in der Not und Unterstützung gegen alle
Abgünstigen und Feinde des Markgrafen...(CDB I/5., S 327). Es ist davon auszugehen, dass auch die Lützendorfer in ähnlicher
Weise in den (später recht umfangreichen) Lehensbesitz gekommen sind, der
allerdings nicht so bedeutend war wie der, der alteingesessenen Familie
v.d.Schulenburg. Das ganze Jahr 1351 über, also vor dem „Regierungsantritt“ Ludwig
d.R., wurde in der Mark noch vielfach zwischen den Gefolgsleuten des
„falschen Waldemar“ und denen der Wittelsbacher gekämpft. In der Altmark
dauerten diese kriegerischen Auseinandersetzungen bis zum November 1351, in der
Mittelmark bis etwa 1355, als schließlich der „falsche Waldemar“ auf seine
Ansprüche verzichtete (10.März 1355). Am 17.021354 ist ein Lützendorfer
als Schenk zusammen mit anderen Zeuge in einer Urkunde des Markgrafen
Ludwig der Römer. Die nächste Erwähnug (nach dem eingangs genannten
Jahr 1351) eines Lützendorfers finden wir kurz vor Weihnachten des Jahres
1354 mit heinrici
de Lutzendorff in einer Urkunde des Markgrafen Ludwig d.R. am 23.12.1354.
Diese Urkunde, in Spandau ausgestellt, benennt Heinrich von Lützendorf
(militi = Dienstmann) als Zeugen in einer Urkunde. Hier stiften die Gebrüder
von Nymik zusammen mit ihrer Mutter Catharina 15 Pfund jährlicher Hebung für
einen Altar in der St. Marien Pfarrkirche in Frankfurt/Oder, an welchem
besonders Memoiren gehalten werden müssen für Peter v.Nymik und Heinrich
v. Lützendorf, der wahrscheinlich ein naher Verwandter der oben genannten
v. Nymik gewesen sein wird. Beide sind vor kurzem gestorben. Anwesend bei
dieser urkundlichen Verschreibung ist ebenfalls ein Lützendorf (presentibus) Am 13. Juni 1357 in Eberswalde einigt sich Markgraf Ludwig d.R. mit denen von
Bartensleben über ihre Forderungen als Vögte der Altmark. Hier wird
Friedrich (I.) de Schenke von
Lutzendorph genannt in engem Zusammenhang mit Marquard von Lutterbek. Das
ist in Zusammenhang mit der Altmark die erste Erwähnung eines Lützendorfers,
hier Friedrich v. Lützendorf. Am 13. Dezember 1363 stellt Markgraf Otto V., ein Bruder Ludwig d.R. denen von der Schulenburg einen Lehnbrief über Beetzendorf und Apenburg aus. Unter den Zeugen befindet sich an dritter Stelle Mertyn van Luetzendorp unser getreuer Hausmeister, noch vor Claus Bismarck und andre gude lude. Ob in zwei weiteren Urkunden von 1363 (Ludwig der Römer) und 1364 (Markgraf Otto) der dort genannte Mertin von Cunzendorff evtl. Opfer eines Schreibfehlers ist, muß Spekulation bleiben. Ludwig
der Römer stirbt zwischen 11. Nov. 1364 und 27. Feb. 1365, sein Nachfolger
wird sein Bruder Otto V. (genannt der der Faule oder Finne, † 15.Nov. 1379). Am
24.4.1365 finden wir wieder einen Lützendorfer im Gefolge des
Markgrafen Otto V.. Hier eine Quittung
des Schenken Friedrich (I.) von Lützendorf, Burgsassen zu Arneburg,
und Peter (I.) seines Vettern, für den Rath zu Rathenow über 50 Mark,
die Mgr. Otto für das Einlager, das die von Schwarzburg und von Strele gelobt
haben, schuldig geworden. In dieser Quittung bezeichnet er Peter als seinen veddern
Peterline. Soll diese Verniedlichung etwa bedeuten, das Peter noch
unmündig war? Inzwischen war also Friedrich
(I.) v. Lützendorf mit einen Burglehen in Arneburg ausgestattet
worden. Das Burglehen war das Recht auf der Burg (in diesem Fall der
Arneburg) zu wohnen und Einkünfte aus zugehörigen Orten der Umgebung zu
beziehen. Damit sind bereits definitiv vier Namen (Heinrich, Mertyn,
Friedrich, Peter) derer v. Lützendorf belegt worden. Nach
vorliegenden Berichten u.a. in kunsthistorischen Fachbüchern (Kunstdenkmale
der Provinz Sachsen, 3. Bd.) wurde im 14. Jahrhundert die Vorhalle der Kirche
in Klein Schwechten angebaut. Möglicherweise war dieses zu Beginn des
Lehensbesitzes der Lützendorfer in Klein Schwechten. (Vorhalle) Kirchenportal
Klein Schwechten Dorfkirche
Klein Schwechten Das
Helmpaar des Turmes soll dann im 15. Jahrhundert aufgesetzt worden sein,
evtl. nach dem Vorbild von St. Marien in Stendal. St. Marien war die Kirche
der Bürger, während der Adel dem Stendaler Dom St. Nikolai näher stand
(immerhin war zu Ende des 15. Jhr. Friedrich v. Lützendorf Domherr an St.
Nikolai in Stendal). St. Marien, Stendal Dom St. Nikolai, Stendal Am 04. Juli 1373 belehnt Markgraf Otto V. Heinrich (I.)
von der Schulenburg der Ältere und
Peter (I.),
Konrad und Werner, Vettern v. Lützendorf mit der Korn- und Pfennigbede
über das ganze Dorf Lütken Schwechten
für 40 mark Brand. Silb.. Die Bezeichnung Vettern ist hier nicht im heutigen
Sinn zu verstehen, sondern als Sammelbegriff für verwandschaftliche
Verbindung. Von Friedrich v. Lützendorf ist hier nicht mehr die Rede,
wahrscheinlich lebte er nicht mehr. Dieses war nicht die einzige Querverbindung zu dem
alteingesessenen Geschlecht von der Schulenburg. Am 16. Mai 1377 wird Peter
Schenk (wahrscheinlich Schenk v. Lützendorf) genannt, seine Ehefrau
hieß Lugkegundis, Tochter des Heinrich (I.) v. d. Schulenburg und der
Jutta von Wanzleben, Tochter des Gumprecht v. Wanzleben und seiner Frau
Beate. Aufgrund der sehr standesorientierten Heiratspolitik des altmärkischen
Adels ist hier schon zu erkennen, dass die Lützendorfer offensichtlich
innerhalb kurzer Zeit nach ihrem Auftauchen in der Altmark eine entsprechende
Stellung erlangt hatten, die sie für die ältesten und angesehensten Familien
„heiratsfähig“ machten. Beim
Übergang der Mark Brandenburg an die Luxemburger, also nach Markgraf Otto V.
(1373) wurde eine Zustandsbeschreibung erstellt, in der auch die Schenken
(Pincerna) von Arneburg genannt, die sicherlich mit den Schenken von
Lützendorf identisch sind. Sie hatten ja offensichtlich auch 1373 noch ein
Burglehen in Arneburg inne. |
1375 entstand das Landbuch der Mark Brandenburg Die „Beschreibung der Mark
Brandenburg“ im vorderen Teil des Landbuches zählt bei jeder der fünf
Provinzen u.a. die nobiles vasalli
auf, eine Oberschicht des märkischen Adels, die sich vor dem übrigen Adel
auszeichnet, überwiegend durch Burgenbesitz, bzw. Wohnsitz auf Burgen. Dabei
ist ausdrücklich Schenk (Pincerna) von Arneburg mit genannt. Dieses
stimmt mit der o.a. Urkunde überein. Landbuch der Mark Brandenburg von 1375 Die Schenken v.
Lützendorf unterscheiden sich von den übrigen nobiles weil
sie nicht Burgenbesitzer (Schloßbesessene) waren, sondern nur Lehensinhaber
eines Burglehens. W. Podehl
(Burg und Herrschaft in der Mark
Brandenburg, 1975) sieht für
diese Zeit (unter den Wittelsbachern) die „von Arneburg“ als identisch mit
den „v. Lützendorf“ an. Üblicherweise reichte ein
einfaches Burglehen nicht aus um als „nobiles“
und damit gleichrangig wie der schloßbesessene Adel zu gelten. Es wird daher
vermutet, dass die v. Lützendorf außerhalb der Mark Brandenburg, vielleicht
in ihrer bayerischen Heimat über Burgbesitz verfügten (W. Podehl).
Dafür sind bisher allerdings noch keinerlei Hinweise bekannt geworden. Wenn die
Annnahme zutrifft, dass die Schenk v. Lützendorf identisch sind mit den
Besitzern von Stadt und Schloß Fahrland (oder Vorland, bei Potsdam, siehe
unten) dann ist hier natürlich die Erklärung zu finden. Man kann nicht gut in
einem Landesteil zum schloßbesessenen Adel gehören und im anderen nicht.
(Dies ist aber bis auf Weiteres noch nicht definitiv). Ansonsten ist nur zu
vermuten, dass sie aus anderen, nicht weiter bekannten Gründen durch
markgräfliche Privilegierung diese herausgehobene Stellung innerhalb des
altmärkischen Adels hatten. Der besondere Vorzug dieser schloßgesessenen
Familien bestand u.a. darin, dass ihr Gerichtsherr ausschließlich der
Kurfürst, bzw. dessen Hauptmann/Landvogt war und nicht das altmärkische
Hofge-richt in Tangermünde. In der Urkunde von Markgraf Johann vom 17.
Juli 1436, in der der schlossgesessene Adel vom genannten Gerichtsstand befreit
wurde, werden die von Lützendorf als „die Schengken“ bezeichnet. Erst 1662
wurden diese Privilegien aufgehoben. Im Verzeichnis des
Landbuchs Karl IV. von 1375 über Klein Schwechten ist auch Peter
Schenk (lat. Pincerna) (von Lützendorf) als Besitzer eines Hofs mit 4
Hufen und weiteren Einnahmen aufgeführt. Ausdrück-lich wird erwähnt, dass
Peter Schenk Ratgeber des Markgrafen ist. Weitere Nennungen eines Schenk sind im
Landbuch für Niebede, Fahrland und Rudow verzeichnet: Rudow
(Teltow)– Henricus Schenke – 10 liberos, Vorlande (Fahrland, Havelland) Petrum Schenke wird genannt ... castrum et
civitates ..... Petrum Schenken Nybede – (Niebede -Havelland - Henricus Schenke habet 35 pullos (Hühner,
Rauchhühner) ob hier eine jeweilige Verbindung zu den Schenken von Lützendorf
besteht, ist fraglich, aber immerhin möglich Jedoch finden sich in späteren Jahren bisher keine weiteren Erwähnungen der Schenken v. Lützendorf in Zusammenhang mit diesen Orten. Diesen Nennungen sollte noch weiter nachgegangen werden |
1415 – 1440,
Kurfürst Friedrich I. v. Hohenzollern Unter den Hohenzollern Die nächste urkundliche
Erwähnung eines v. Lützendorf findet sich am 11. Jan. 1434. Das ist
ca. 60 Jahre später als die letzte Erwähnung. Warum es aus dieser langen
Zeitspanne keine Nachrichten gibt, ist noch unklar. Dazwischen war in der
Mark allerlei passiert in: Die Hohenzollern waren 1415 zu Markgrafen
und Kurfürsten geworden und hatten das Land allmählich unter ihre Kontrolle
gebracht. Das Raubritterwesen, das u.a. mit den Namen von Quitzow und von
Rochow verbunden wird, hatte für viel Unruhe in der Mark gesorgt. 1426
hat Markgraf Friedrich I.
(Hohenzollern) die Regentschaft seinem ältesten Sohn Johann I., dem
Alchimisten, übertragen. Werner Schencke wohnhaft zu lutken Swechten
ist am 11.01.1434 Zeuge für einen Verkauf des Achim v. Bust. Ob dieser
Werner identisch ist mit dem 1373 belehnten Werner ist fraglich bzw
unwahrscheinlich, immerhin liegen ca. 60 Jahre dazwischen. Am 9.10.1436 gestattet Markgraf Johann I. (Sohn Friedrich I. v.
Hohenzollern als Regent), zu Tangermünde, den v. Lützendorfs (Werner, Friedrich, Kurt und Heinrich gebruder die Schencken von Luczendorff, wonhaftich zu lutken
Swechten) die Verpfändung an die Stadt Werben von 10 Mark jährliche
Zinsen und Rente über die „feldischen Hufen“, aber sie müssen diese in den
nächsten 6 Jahren wieder einlösen. Die „feldischen Hufen“ waren vermutlich
Hufen, die innerhalb der Stadt lagen. Vornamen in
der Familie
Diese obige Nennung von 1436 ist 63 Jahre nach der
von 1373, vermutlich ist niemand mehr aus der Nennung von 1373 dabei. Namensgleichheit gibt es allerdings
wie bereits erwähnt mit Werner, was aber nicht ungewöhnlich ist, da
die Vornamen meist erneut in der nächsten Generation verwendet wurden. Auch
die Namen Peter und Friedrich wurden nachweislich in der
Familie häufig genutzt, manche wohl in jeder Generation. In späteren Jahren
(Ende 15./Anfang 16. Jahrhundert) sind offensichtlich sogar gleichzeitig zwei
Friedrichs am Leben. Ist dieser Friedrich (II.) von 1436 auch der selbe, der 1472
in seinem Schenkenamt bestätigt wird? Das ist 36 Jahre später, es kann 1472
auch ein Nachkomme sein, der ca. 1450 geboren wird. Der erste Lützendorfer
mit dem Namen Friedrich wird 1351 erwähnt. (Für die Übersichtlichkeit wird
davon ausgegangen, dass der 1472 genannte mit dem 1436 genannten Friedrich
indentisch ist.). 1354 wird Heinrich
von Lützendorff genannt. Friedrich (I.) hatte einen Vetter
mit Namen Peter (I.) (1365),
dieser Peter hatte mindestens zwei Brüder mit Namen Conrad und Werner,
die auch als Vettern bezeichnet werden (1373) 1436 werden Werner,
Friedrich (II.), Kurt und
Heinrich genannt, und wieder 1441 Werner, Friedrich (II.), Curt. Eine genealogische Abfolge ist aufgrund der „dünnen“ Urkundenlage nur
bedingt möglich. Daher sind die nachfolgenden Aufzählungen entsprechend unter
Vorbehalt zu stellen. |
1440–1471,
Kurfürst Friedrich II., „der Eiserne“ Friedrich
(II.) v. Lützendorf (ca. 1410-1478) Im Jahr 1440 wird der Hohenzoller Friedrich II. Kurfürst und Markgraf
der Mark Brandenburg. Bei solchen „Regierungswechseln“ hatten die
Lehnsempfänger dem neuen Herrn die Huldigung entgegen zubringen und wurden
üblicherweise erneut mit ihren bisherigen Besitzungen und Einkünften belehnt.
Im Jahr 1441 (im Jahr zuvor hatte der neue
Markgraf Friedrich II. v. Hohenzollern die Herrschaft über-nommen) empfangen
die Brüder Werner, Friedrich (II.), Kurt von Lützendorf das Schenkenamt
des märkgräflichen Hofes, ein Burglehen zu Arneburg und verschiedene
andere Gerichtsbarkeiten, Besit-zungen bzw. Einkünfte in Klein Schwechten,
Goldbeck, Rohrbeck, Paris (Vorwerk bei Wendemark) Iden, Beelitz, Eichstedt,
Billberge, Werben, Krusemark. Sehr informativ ist die Übersicht über die
Einkünfte: Die Urkunde nennt
alle Lehen im Detail, Item im Dorppe Lutteken
Swechten III deil des Hogesten gerichtes, und dat VI Del von dem
virden Deil des Hogesten gerichtes, in velde und upp der marcke, und dat
sydeste gerichte mit aller tobehorunge, Dat kerkenlehn, eynen vrigen Hoff mit
IIII hauen, mit Holten, wischen und mit aller tobehorunge, XV stucke geldes,
und den dinst, den sy dar hebben. Idem Im dorppe to Goltbeke
I vrigen Hoff mit VI hauen und van II huuen ut demselben Hoffe, dar geitt aff
bedekorne, mit ackerlande, wischen und holte mit aller tobehorunge, dat
hogeste und sydeste gerichte in velde und in marcke, dar kerkenlehn, den
dynst und III stucke Geldes, Item Im dorppe to Rörbeke
I stucke geldes, Item in dem gerichte to Pariss
ouer IIII huuen den tegeden, und dat is verlegen gutt, Item vor werben II huuen In dem Hoffe to dem velde, wes dar
lehne an is, Item IIII margk penninge oer
dy Höffe, dy Hinrick Heczeldorpp gehatt hefft Im dorpp to Yden VI
stucke geldes, Im dorpp to Belitz I
Stucke geldes, Item vor Arneborch II Hoffe, wes darlehne an is, Im dorppe to Billeberge
dat Hogeste und sydeste gerichte, die bede, den Dynst und ore gerechtigkeit
ouer den tygel auen, Im dorpp to Eckstede
VII stucke geldes, Item dy lehn van sendte Peters und Pawels Altar in der kercken to Arneborch. Im dorpp to krwsemarcke
II Hoffe mit dem Dinste und gerichte, VII stucke geldes myn XXX penninge
verlegens gudes, Item eyn borchlehn to Arneborch
mit den Hoffen to sluden mit aller tobehrunge ezc. Diese
weitere Urkunde ist aus dem Lehenscopialbuch Bei finanziellen Transaktionen
wurden Besitztümer und Rechte verpfändet, wenn man sie später wieder einlösen
wollte. Im Mai 1448 verpfändeten die Brüder Werner, Friedrich und Curd v.
Lützendorf Einnahmen in der Stadt Werben. Dazu gab der Markgraf Friedrich
seine Zustimmung. In der nachfolgenden Urkunde von 1448 ist Curd nicht mehr
aufgeführt. 1452 und 1454 tritt Friedrich
von Lützendorf mehrmals als Bürge bei Veräußerungen derer v. Vintzelberg
und v. Eicksted auf. Von dem genannten Friedrich
(II.) (wahrscheinlich der Vater des folgenden Friedrich (III.) haben wir
1436 erstmalig Nachricht, wahrscheinlich bezieht sich die Nennung von 1474
ebenfalls auf diesen Friedrich (II.). Es könnte für diesen Friedrich (II.)
eine Lebenszeit von ca. 1410 bis 1478 angenommen werden, er wäre dann
ca. 70 Jahre alt geworden. Für die Bestätigung des
Erbschenkenamtes durch Kurfürst Albrecht Achilles am 08.Januar 1472 gibt es
keinen bekannten Anlass. Hier wird nur noch Friedrich das Schenkenamt
bestätigt. Wahrscheinlich war sein 1448 erwähnter Bruder Werner mittlerweile
verstorben. Am 28.03 1474 wird Friedrich
(II.) Schenke (wohnhaft zu lutken swechten) als Bürge für einen Verkauf
des Hans Vinzelberg genannt. Das ist die letzte Nennung die Friedrich (II.) v. Lützendorf zuzuordnen
ist. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit großer
Wahrscheinlichkeit dem Friedrich (II.) von Lützendorf die Nachkommen
Friedrich (III./Domherr), Peter (II.), Curt,
Margarethe und N.N. verh. v. Bismarck (Burgstall) zuzuordnen sind
(siehe unten). Friedrich (II.) war mit einer N.N. aus dem Winkel verheiratet.
Dazu siehe weiter unten. |
1471–1486 Kurfürst Albrecht
Achilles Friedrich (III.) ca. 1450 – ca.1519 Schenk von Lützendorf, Domherr in Stendal und Halberstadt Im Jahr 1465 finden wir einen Friedrich (III.) Schenk de
Lutczendorf, als Studenten an der
Universität in Leipzig. Im Wintersemester des Jahres 1465 hat sich Friedrich
(III.) bei Rektor Dietrich von Schönberg eingeschrieben. Es war zu der Zeit
absolut üblich, schon in jungen Jahren, also mit ca. 14-15 Jahren in
Begleitung eines Erziehers auch außerhalb die Universität zu besuchen. Daher
könnte dieser Friedrich (III.) um 1450 geboren sein. Seine Brüder waren Peter (II.) und Curt. Friedrich (III.) schlug ganz offensichtlich
die kirchliche Laufbahn ein, denn 20 Jahre später,1485 finden wir ihn als
Kanoniker des Stendaler Domstifts St. Nikolai, der in Rom der päpstlichen
Kammer die Jahresgabe von 8 Goldgulden übergibt. 1492 besitzt er neben dem
Stendaler Kanonikat auch eine Pfründe im Halberstädter Domstift. In einer
Aufstellung der Stendaler Domherren vom 16. Mai 1496 erscheint Frederik von
Lützendorpp direkt hinter Propst und Dekan und wird als Erffschenke und
der Capittel alsse Halberstadt unde Standall senior bezeichnet. Ab 1512
ist er als Kellerer des Domkapitels zu Halberstadt nachweisbar. In einer
Urkunde seines gleichnamigen Vetters (Friedrich IV.) zu Klein Schwechten wird
er am 1. Mai 1514 genannt. Im Urkundenbuch von Ilsenburg/Harz, finden
wir eine weitere Nennung dieses Friedrich (III.) von Lützendorf vom 4. August
1516. Sein Vetter (wahrscheinlich sein Neffe, der
Sohn von Friedrichs Bruder Peter) Friedrich Schenk (IV.) stiftet am 15. April
1519 eine memoria am Tag des hl. Christopherus für den verstorbenen
Kanoniker, hat aber 1528 die dafür vorgesehenen 50 Gulden noch nicht an
das Kapitel gezahlt. Anniversarien sind am Dorotheenfest (6. Februar) im
Stendaler Dom verzeichnet. Für den Domherrn Friedrich (III.) ist eine
Lebenszeit von ca. 1450 bis 1519 anzunehmen, also durchaus ein stattliches Alter
von fast 70 Jahren. Friedrich
(III.) von Lützendorf der Domherr (Kellner oder Schenk oder lat. pincerna genannt) von Stendal
und Halberstadt (geb. ca. 1450 – ca.1519) ist sicherlich am weitesten in der
Welt herumgekommen, er hat in Leipzig und wahrscheinlich in Tübingen
studiert. Friedrich (III.) Schenk
von Lützendorf , 1485–1514 Kanoniker, † vor 1519 April, 15. Friedrich ist der Bruder von Peter und Kurt Schenk von Lützendorf zu
Klein Schwechten. Im Wintersemester 1465 immatrikuliert sich Friedrich Schenk
von Lützendorf bei Rektor Dietrich von Schönberg an der Universität Leipzig.[1]
Am 19. Februar 1485 übergibt er als Stendaler Kanoniker der päpstlichen
Kammer in Rom die Jahresabgabe (8 Goldgulden), zu der das Stendaler Stift
aufgrund seiner Exemtion verpflichtet ist.[2]
1492 besitzt er neben dem Stendaler Kanonikat auch eine Pfründe im
Halberstädter Domstift.[3] In
einer Aufstellung der Stendaler Domherren vom 16. Mai 1496 erscheint Frederik
von Lützendorpp direkt hinter Propst und Dekan und wird als Erffschenke und
der Capittel alsse Halberstadt unde Standall senior bezeichnet, obwohl die
Stendaler Seniorenwürde seit 1509 Johann Buchholz innehat.[4]
Ab 1512 ist er als Kellerer des Domkapitels zu Halberstadt nachweisbar.[5]
In einer Urkunde seines gleichnamigen Vetters zu Klein Schwechten wird er am
1. Mai 1514 genannt.[6]
Sein Vetter (wahrscheinlich sein Neffe, der Sohn von Friedrichs Bruder
Peter) Friedrich Schenk stiftet am 15. April 1519 eine memoria am Tag des hl.
Christopherus für den verstorbenen Kanoniker, hat aber 1528 die dafür
vorgesehenen 50 Gulden noch nicht an das Kapitel gezahlt.[7]
Anniversarien sind am Dorotheenfest (6. Februar) im Stendaler Dom
verzeichnet.[8] (Von Christian Popp zusammengestellt.) Die Domherren, Kanoniker des Stendaler Domstifts St. Nikolai (ursprünglich 12) waren oft in Diensten des Landesherrn oder der Kirche tätig. Sie hatten, wie Friedrich v. Lützendorf, in der Regel eine gute Ausbildung, evtl. mit Studium, absolviert und waren daher für den Staatsdienst bestens qualifiziert. Die Einkünfte, die mit der Stelle verbunden waren, hatte oft einen erheblichen Umfang. Oft war der Inhaber nicht am Ort (keine Residenzpflicht) daher wurden andere, z.B. Vikare mt den kirchlichen Aufgaben (z.B. Messen lesen) betraut und aus den Einkünften finanziert. Domherr in Stendal wurde man auf entsprechenden Vorschlag der bestehenden Mitglieder des Kapitels und konnte dann auf die nächste freie Stelle ins Amt gelangen. Dort „diente“ sich der Amtsinhaber allmählich hoch und konnte bis zum „Senior“ aufsteigen, womit besondere Privilegien und höhere Pfründe verbunden waren. Dekan und Probst wurde man allerdings nicht durch Aufstieg sondern nur auf Vorschlag des Landesherrn, der sich dieses bei der Stiftung des Kapitels vorbehalten hatte. 1473 wird Friedrich Schennke (III.), als Zeuge genannt in der
Bestätigung eines Urteils durch Kaiser Friedrich III: |
Um 1475 begegnet uns auch Margarethe von
Lützendorf, die mit Busso (I.) von Bismarck auf Burgstall
verheiratet war. Sie war eine Tochter des Friedrich (II.) von Lützendorf und
der N.N. aus dem Winkel. Möglicherweise war Bussos Ehefrau eine
Schwester der Ehefrau des Henning (III.) v. Bismarck (Dr. Georg Schmidt,
Das Geschlecht von Bismarck), von der wir den Vornamen nicht wissen.
Bussos (I.) Großvater war Nikolaus (III.) v. Bismarck, der gleichzeitig der
Urgroßvater von Henning (III.) v. Bismarck war. Möglicherweise handelt
es sich bei der Frau (Margarethe v. Lützendorf) aber auch um ein und dieselbe
Person, die ein zweites Mal geheiratet hat (zunächst Busso I., dann Henning
III.). Diese Ehefrau des Henning (III.) von
Bismarck (geb. ca.1480 – 1528) war eine Vorfahrin [CS3](9 Genera-tionen nach ihr) des Reichskanzlers Otto von Bismarck. Weitergehende Nachrichten über sie sind nicht
bekannt. Ihr Enkel Abraham von Bismarck, der
Sohn ihres Sohnes Friedrich I. (Permutator auf Krevese) wurde 1589 auf
Krevese durch Daniel von Rehdern wegen Grenzstreitgkeiten erschossen. Auf
einer steinernen Grabtafel in der Klosterkirche Krevese für Abraham v.
Bismarck findet sich auch das Wappen derer v. Lützendorf, ebenso auf einer
hölzernen Wappentafel an der Wand der Kirche in Krevese. Abb. unten.
Das Wappen unten links ist das v. Lützendorf, also die Großmutter (Ehefrau
des Henning III.von Bismarck, Burgstall) des Toten, ebenso das Wappen auf
einer hölzernen Tafel, linke Reihe 2. v. oben. Beide Abbildungen sind aus der
Kirche zu Krevese (aufgenommen 2007). . |
Peter (II.) v. Lützendorf (ca. 1455 – 1513) Ab 1478 finden wir
Urkunden mit einem weiteren Peter (II.) von Lützendorf. Dieser war
wohl ein Sohn von Friedrich (II.) ebenso wie seine Brüder Friedrich
(III./Domherr) und Curt.
Zunächst tritt er am 21.03.1478 als Bürge für einen Verkauf des Hans v.
Vinzelberg auf. Im Frühsommer des Jahres 1478 hatten sich
Peter (II.) und sein Bruder
Curt von Lützendorf ganz offensichtlich mit der Stadt Halberstadt in eine
kriegerische Auseinandersetzung begeben und waren unter Verlust ihrer Waffen
und Pferde dort festgesetzt worden. Erst nachdem sie die Urfehde (Friede)
geschworen hatten und sich Gebhard v. Alvensleben und Heinrich v.d.
Schulenburg für sie verbürgt hatten, kamen sie frei, allerdings unter Verlust
ihrer Pferde und Waffen. Das damals gebräuchliche Fehdewesen, was eigentlich
als rechtmäßiges Mittel galt um Streitigkeiten auszutragen, wurde oft so
eigenmächtig ausgelegt, dass auch schlichte Räubereien, Raubrittertum,
darunter ausgeübt wurden. Was die Lützendorfer in Haldensleben zu suchen
hatten ist nicht erklärlich. Haldensleben liegt weit weg von Klein
Schwechten. Aber offensichtlich hatten die beiden sehr gewichtige Bürgen,
denn v. Alvensleben und v.d.Schulenburg waren die angesehensten Familien in
der Altmark. Ob für diese Bürg-schaft eine Gegenleistung zu erbringen war ist
nicht belegt. Oft genug waren auch die v. Alvensleben und v.d. Schulenburg in
solche Auseinandersetzungen verwickelt. Später, 1482, erfahren wir, das auch Werner
Schenk in Auseinandersetzungen verwickelt war, allerdings auf
Veranlassung der v. Alvensleben und v.d. Schulenburg gehandelt hat. Ob dieser
Werner Schenk ein v. Lützendorf war, scheint zweifelhaft, da er in entsprechenden vorherigen Urkunden
nicht mehr genannt wird. Es könnte sich daher auch um einen Schenk v.
Flechtingen handeln (s.u. 1482). 1479 sind
Auseinandersetzungen, Beraubungen, Überfälle zwischen dem Erzstift Magdeburg
und der kürfürstlichen Seite zunächst belegt. Die Schenken v. Lützendorf
haben dabei den Kurfürsten Albrecht unterstützt. Aber auch die Schenken
selbst sind nicht von Übergriffen der Magdeburger Vasallen gefeit gewesen.
Der Gefolgsmann des Magdeburger Stiftes, Frentzke von dem Werder, nahm den
Schenken und ihren Mannen vor Klein Schwechten dreieinhalb Schock Pferde und
Otto von Plate zehn fette Schweine ab. Peter Schenke hat dem Otto v. Plate acht
Pflugpferde aus dem Städtchen Jerichow genommen. In der hier genannten
Urkunde von 1479 wird der offensichtlich kürzlich verstorbene Vater der
Schenken (Friedrich II.?) und Peter (II.) Schenke erwähnt. Das Kapitel und
Stift in Magedburg war hier in Erbauseinandersetzungen der Lützendorfer
verwickelt. Diese haben den Lützendorfern wohl ihr Erbe vorenthalten, das sie
nach dem Tod ihres Vaters als von seiner Schwester wegen Herwig v. Damhuss
(demnach wohl ein Verwandter, evtl. mit einer von Lützendorff verheiratet,
also Schwager ) herkommend bezeichnen. 1481
unterzeichnet Peter (II.) Schencke die Erklärung der Altmärkischen
Ritterschaft von Tangermünde wegen der Landbede. 1482 waren
wohl die Auseinandersetzungen mit dem Erzstift Magdeburg endgültig abgeklungen,
denn der Administrator von Magdeburg und Halberstadt versöhnt das Kloster
Huysburg (bei Haldensleben) mit Werner Schenk, Hans v.d.
Schulenburg und Bernd v. Alvensleben wegen etlicher Pferde und Kühe, die Schenk auf
Veranlassung der beiden anderen dem
Kloster nahm. Offen bleiben muß ob
dieser Werner Schenk auch derjenige ist, der 1441 zusammen mit seinen Brüdern
Friedrich (II.) und Kurt mit dem Schenkenamt belehnt worden ist. 1483, als
der Schulze von Klein Schwechten Claus Geyster, eine Rente an die
Jacobikirche in Stendal verkauft, geben Peter (II.) und Curd genannt
die Schenken, als Claus Geysters Junker ihre Zustimmung zu diesem Verkauf. Peter (II.) hatte (1492) zwei Brüder mit Namen Friedrich (III.) (Domherr bis ca. 1516, siehe oben) und Curt. Von Curt gibt es wenige
weitere Informationen. Letztmalig ist von Curt in einer Urkunde von 1516 die
Rede, zusammen mit seinen Brüdern Friedrich und Peter sowie Hermann (von dem
ist bisher keine Nachricht bekannt, evtl. handelt es sich auch um eine fehlerhafte
Übermittlung). 1486-1499 regiert Kurfürst
Johann „Cicero“ Von einer Huldigung zu
Beginn seiner Regierungszeit liegen keine Dokumente vor. Im Jahr 1488 bzw. davor
gab es dann kriegerische Auseinandersetzungen mit mecklenburgischen
Va-sallen. In einer Aufstellung finden wir verzeichnet dass Ernst Koppenow zu
Mernitz, Jasper Tiden, Jasper Tulendorp, Berthold Lützow und Both den
Schenken zu Schwechten 3 Schock Pferde im Wert von 6 Gulden genommen
haben. 16.4.1495 verschreiben Peter und
Kurt Schenke zu Lütken Schwechten dem Arend Engel, Bürger zu Werben und
seiner Ehefrau Catharina eine jährliche Rente von 5 ½ Gulden weniger 1
Schill. Rheinl. für 100 gute rheinl. Gulden auf Wiederkauf. Diese Rente wurde
offensichtlich nie zurückgekauft, denn sie gelangte viele Jahre später (1599)
zusammen mit anderen Verschreibungen der Gebr. Schenke an die Nikolaikirche
in Berlin. Am 06.04.1492 verkauft Peter Schenk zu lutkeswechten mit
Willen seiner Brüder Friedrich (II.), Dom-herr zu Halberstadt und zu Stendal
und Curd, alle die Schenken genannt, verschiedene Hebungen an Nicolao Insel,
den Vicar der Marienkirche zu Stendal:
u.a. von Titke Borstels Haus und Hof und des Hauses
Zubehörungen fünf Schillinge, von Peter Suechtens (Schwechten) Haus
und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge, von Hans Scroders
Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge, von Heyne
Schultens Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge, von Claus
Voltzers Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge, von Hans
Kerstens Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge. Für
diese jährlichen Renten erhielt Peter Schenk fünfzehn Mark Stendalscher, die
sie (die Schenken) dem Nicolaus Insel wieder abkaufen konnten in
welchem Jahr sie wollen. Neben den Lützendorfer
werden hier auch die Namen von Ackerleuten aus Klein Schwechten genannt: Titke
Borstel, Peter Suechten (Schwechten), Hans Scroder
(Schröder), Heyne Schultens, Hans Kersten. Ein Jahr später erfahren
wir die Namen von zwei weiteren abgabepflichtigen Ackerleuten aus Klein
Schwechten, nämlich Claus Folschers und Peter Hagens, deren Abgaben von den v.
Vinzelberg an Ludwig Schwarzkopf verpfändet werden. 1499–1535 Kurfürst Joachim
I., „Nestor“ 1499/1500 huldigen Friedrich (III.), Curt und Peter
(II.) (Brüder) Schenken zu
Schwechten, dem Kurfürsten Joachim I. und Markgraf Albrecht in Stendal, |
1535–1571 Kurfürst Joachim II., „Hector“ Friedrich (IV.) v. Lützendorf (ca. 1480/5 –1547) Peter (II.) v. Lützendorf hatte einen Sohn mit Namen Friedrich (IV.) von Lützendorf, der 1513 nach dem Tod
seines Vaters Peter (II.) seine väterlichen Lehen und das Erbschenkenamt
verliehen bekommen hat. |
Dieser Friedrich (IV.) wird als ein Vetter
des Domherrn Friedrich (III.) bezeichnet. Die nächste Erwähnung des Friedrich (IV.)
ist aus dem Jahr 1514. Er nimmt mit Zustimmung seines Vetters (Onkel)
Friedrich (III./Domherr) ein Darlehen auf seinen Hof in Klein Schwechten auf.
Weitere Verkäufe und Verpfändungen folgen. Aus welchem Grund diese
Verpfändungen und Kredite getätigt wurde ist nicht erkennbar. Möglicherweise
ist aber ein Zusammenhang mit den Investitionen in Billberge zu
sehen. Friedrich (IV.) ist derjenige,
der in der Mitte des 16. Jahrhunderts zusammen mit seinem Sohn Christoph
auf einer wüsten Feldmark das Gut Billberge [CS4]aufbaut. Er nahm wahrscheinlich auch dort seinen Wohnsitz. Aus dem Einnahme- und Ausgaberegistern des Landschosses 1540-1542.
Steuer der Ritterschaft, der Geistlichen und kleinen Städte erfahren wir die
Höhe des Landschosses, den die v. Lützendorf auf-bringen mußten: ... 30
gl. Friderich Schenke vor sich und seinen sohn Cristoff... Damit lagen die Lützendorfer ziemlich klar im oberen Bereich,
vergleichbar mit denen v. Lüderitz (40 gl.), v. Itzenplitz (32 gl.) v.
Borstel (34 gl.) v. Rundtorf (52 gl). Die meisten Mitglieder der Ritterschaft
hatten deutlich geringere Abgaben zu erbringen. Mit der Vergrößerung ihrer
Wirtschaftsflächen in Billberge verlangten die Schenk v. Lützendorf mehr
Dienste von den Bauern in Klein Schwechten, was aber gegen den
Landtagsbeschluß von 1540 verstieß, wonach die Bauern dienen sollten wie von
alters her. Diese
Dienste der Bauern bestanden aus: Bauern: 6 Tage Pflügen, 3 Tage Holz fahren, Bier aus den Städten im Lande holen, Korn- und Wollfuhren, 3 Tage Mist fahren, die Ehefrauen der Schenk nach Bedarf zum Markt, zu Kösten (Gastmahl) und zu Freunden (Verwandten) wie von alters fahren und zu den Bauten nach Landesgebrauch wie üblich dienen. Kossäten: Gras mähen, aber nicht auf neuen Wiesen, Sommerkorn mähen in Klein Schwechten, aber in Billberge nur 1 Tag gegen 1 stend Groschen (gr) für Essen und Trinken, Kavelholz schlagen ud Zäune für die Saat und Wiesen machen wie vor alters, Bauhilfsdienste, 4 Tage Mist laden, eine lange Reise außerhalb und zwei kurze innerhalb des Landes laufen, bei Mehrbedarf gegen Lohn Kossätenfrauen: die Schafe in Billberge waschen und scheren, das Sommerkorn in Klein Schwechten binden, Heuhaufen aufstellen und in die Scheune bringen helfen, den Flachs bearbeiten, den Kohlgarten wie gewohnt bepflanzen. Wie man erkennt, waren für
Bauern (Ackerleute) Dienste mit Gespann und für Kossäten Handdienste fällig.
Wegen der Arbeit auf dem Gut Billberge gab es eine Auseinandersetzung der
Schenk v. Lützendorf mit den Bauern in Klein Schwechten, die nicht in
gleichem Umfang in Billberge wie in Klein Schwechten Dienst tun wollten.
Schließlich gab es darüber 1543 eine vertragliche Regelung, deren
Ausführung allerdings eines Eingreifens des Kurfürsten bedurfte, der Unsern
liben getreuen schultzen, pauren und gantzer gemeinde des Dorffs
lutkenschwechten auf ihre Verpflichtungen hinwies. So sah die neue Regelung aus: Die Hüfner und Kossäten
sollten das Winterkorn zu Klein Schwechten und Billberge, an jedem Ort 1 ½
Tage, mähen, alles Winter- und Sommerkorn und Heu in Klein Schwechten ein und
das Futter im Winter von dort nach Billberge fahren; doch seien sie das von
den neuen Wiesen, die die Schenk an sich bringen, zu tun nicht schuldig. Interessanterweise wurde
in Billberge ein Weinmeister beschäftigt. Also ein Hinweis auf Weinanbau im
Mittelalter in der Altmark. Bei der 1.
Kirchenvisitation im Jahr 1540 wird Friedrich (IV.) ein Kirchenlehn in
Arneburg entzogen, das schon vor mehr als 200 Jahren von seinen Vorfahren
gestiftet worden war. Seine Beschwerde über
diese Einziehung beim Kurfürsten bleibt aber erfolglos wie man der o.a.
Antwort entnehmen kann.. Im 16. Jahrhundert verbreitete sich aber auch immer mehr das sogen. „Bauernlegen“. Damit ist das Einziehen von Bauernhöfen (Ackerhöfen) zu den Rittergüten zu verstehen. Damit vergrößerten die Adligen ihren eigenen Betrieb um so die eigene Wirtschaftskraft zu steigern. Besonders bei wüsten Hofstellen fiel das leicht, denn die Flächen waren praktisch herrenlos und wurden entsprechend mitgenutzt und die Höfe nicht wieder neu besetzt. In Klein Schwechten scheint dieses Vorgehen des Adels aber nicht in so großem Umfang stattgefunden zu haben, denn noch im 17. Jahrhundert in den Kontributionslisten von 1684/85 sind für Klein Schwechten 10 bewirtschaftete und ein wüster Ackerhof verzeichnet, der zum Rittergut eingezogen war. Wahrscheinlich waren es ursprünglich einmal 12 Ackerhöfe und drei Ritterhöfe (s. Landbuch v. 1375). Warum der Kurfürst das Angefälle an Friedrichs (IV.) Lehen (und dem des Busso v.d.Schulenburg, v. Königsmarck, Heinrich v. Redern) im Jahr 1547 dem Wolf v. Kloster verschreibt ist unklar, denn mit Christoph v. Lützendorf war Friedrichs (IV.) Lehenserbe vorhanden. Die Urkunde vom 29.9.1547 gibt dazu keinerlei Aufschluß. Unklar ist ebenfalls warum der Kurfürst am 22.07.1550 das gleiche Angefälle nunmehr dem Günzel von Bartensleben verschreibt. Friedrich (IV.) war verheiratet mit Anna v. Jeetze, anschließend auch noch mit Magdalena v. Barby. Für Magdalena v. Barby verfaßte er im Jahr 1540 einen Leibgedingebrief, um sie im Alter zu versorgen. Bis 1547 haben wir Nachricht von Friedrich (IV.) dem Sohn von Peter (II.), er ist der Vater von Christoph, oder auch Christoffel genannt. Friedrich (IV.) wird etwa 1485 geboren sein und bis ca. 1547/50 gelebt haben, er wäre dann ca. 65 Jahre alt geworden. |
1571–1598 Kurfürst
Johann Georg Christoph (Christoffel)
von Lützendorf (ca. 1520-1585) entstammt aus der Ehe des
Friedrich (IV.) mit Anna v. Jeetze. Catharina v. Lützendorf (verh. mit Baltzar v. Itzenplitz, Grieben) entstammt aus der weiteren Ehe des Friedrich (IV.) v. Lützendorf mit Magdalena v. Barby a.d.H. Kalitz. Bekannt ist ebenfalls eine Gertraud von Lützendorf, die ca. 1550 mit Hans v. Tresckow (auf Klein Mangelsdorf und Schlagenthin –mit 4 Brüdern- gest. 1555) verheiratet war. Sie hatten ein Kind (ebenfalls mit Namen Hans v. Tresckow, ca. um 1550- 1590) dieses Kind Hans von Tresckow war verheiratet mit Margarethe v. Katte, sie hatten 2 Kinder, nämlich Daniel (geb. 1563, gest. 1616 s. Totenschild Dorfkirche Milow + Ahnen Tresckow) und Gertrud v. Tresckow, gest. 1606 (evtl. läßt sich aus dem Namen Daniel eine familiäre Beziehung ableiten zu Daniel v. Lützendorf, der evtl. ein Bruder oder Neffe der Gertraud sein könnte.). Der weitere Verbleib ist nicht bekannt. Gertrud könnte eine Schwester des Christoph von Lützendorf sein. In einer weiteren Internet-Quelle wird Hedwig von Lützendorff als Ehefrau des Markus von Möllendorf genannt. Der ebenfalls Markus genannten Sohn dieser beiden war mit Katharina von Jagow verheiratet und diese hatten einen Sohn Burchard Hartwig von Möllendorf der 1620 Elisabeth Tugendreich von Lüderitz geheiratet hat. Auch diese Hedwig könnte eine Tochter des Friedrich (IV.) von Lützendorf sein.
Ob es noch weitere Nachkommen gab, ist nicht bekannt. Im Jahr 1553 tritt Christoph von Lützendorf auch als
Verfügungsberechtigter des Besitzes auf, da er die Pacht von Hufen in
Arenbruk (Arneburg?) verkauft. Christoffel von Lützendorf
hat selbst einen Gedenkstein in der Kirche von Klein Schwechten hinterlassen
(1570). Auch hier ist ein Friedrich (V.) (als Kind?) erwähnt. Nach
diesem Stein von 1570 war Christoffel von Lützendorf verheiratet mit Emerentia
v. Hake. Emerentia ist offensichtlich im Jahr 1571 oder kurz davor
verstorben. Auch die Kinder Friedrich, Judith, Maria und Ingeborg sind
offensichtlich kurz vorher verstorben. Das steinerne Epitaph in der Kirche
von Klein Schwechten gibt darüber Auskunft. Emerentia v. Hake war
vermutlich die Schwester des Wichmann v. Hake zum Berge. Ihr Vater war
Ludwig I. v. Hake (ca. 1485 – ca. 1537), ihre Mutter war Anna v.
Krummensee, a.d. H. Alt-Landsberg. Aus der Ehe des Christoph
von Lützendorf mit Emerentia v. Hake sind folgende Nachkommen bekannt: Daniel von Lützendorf als Lehenserbe, sowie
seine Schwestern (von 7 Schwestern sind 6 namentlich bekannt. Emerentia (verh. mit Jobst v. Bismarck, Schönhausen sie starb 1590 ohne
Nachkommen. mehr s.u.) Hypolita (verh. mit Jacob v. Schlieben), hier liegen keine weiteren
Informationen vor. Magdalena (verh. mit Joachim v. Ribbeck, Havelland), von ihr ist
bekannt, dass sie mit den Söhnen in Auseinandersetzungen wegen des
Leibgedinges verwickelt war. Catharina (verh. mit Jeremias v. Lüderitz auf Lüderitz), Catharina von Lützendorf hatte von ihrer Schwester Emerentia ein recht umfangreiches Erbe erhalten wie z.B. Schmuck und Kleinodien sowie etliche Tausend Taler Bargeld, die ihr Mann Jeremias in das Lüderitzsche Lehensgut Walsleben gesteckt hatte, das er hoch verschuldet geerbt hatte. 1622 klagt Catharina gegen die Brüder ihres Mannes als Lehnsnachfolger über die Herausgabe dieser von ihr aus dem Erbe eingebrachten Mittel. (Schöppenstuhlsakten)
(Uber Herrn Werner Vollmar aus Hagen habe ich verschiedene Unterlagen
über v. Lützendorf erhalten. Dieser W. Vollmar führt seine Vorfahren auf
Catharina v. Lützendorf zurück, die in Lüderitz mit dem Jeremias v. Lüderitz
verheiratet war. Allerdings schildert Catharina schildert in ihrem oben
erwähnten Brief an den Brandenburger Schöppenstuhl, dass ihr Mann und sein
einziger Sohn verstorben sind. Danach hat dieser H. Vollmar seine Unterlagen
revidiert.) Maria (verh. mit Elias v. Lüderitz), Elias war der Bruder von
Jeremias v. Lüderitz, mit dem Marias Schwester Catharina verheiratet war.
Weitere Informationen liegen nicht vor. Anna
(verh. mit Antonius v. Rochow) aus dieser Ehe ist ein Kind bekannt,
nämlich Christof v. Rochow, der am 14.Jan. 1571 im Alter von 6 Jahren verstorben
ist (s. Epitaph, Kirche, Kl. Schwechten), unten rechts das Wappen der Anna v.
Lützendorf aus dem genannten Epitaph. Verbindungen zu v. Bismarck Die schon fast
traditionelle Hochzeit mit denen v. Bismarck wurde 1571 fortgesetzt. Christoph von Lützendorf verheiratete
sich nach dem Tod seiner Frau Emerentia v. Hake in weiterer Ehe mit Margarethe von Bismarck. Sie war die
Schwester des Jobst v. Bismarck auf Schönhausen, der mit Christophs Tochter
Emerentia von Lützendorf verheiratet war. Dazu gibt es einen umfangreichen
Ehevertrag (Stölzel, Schöppenstuhlakten) Zeugen für diesen Ehevertrag
auf Seiten Christoph von Lützendorfs sind Wichmann Hake zum Berge
(wahrscheinlich sein Schwager), Hans von Treskow zu Schlagentin (verh. mit
Gertraut v. Lützendorf, von der aber nicht klar ist ob sie eine Tochter des
Christoph war oder eine andere Verwandte), Gerth von Lüderitz zu
Walsleben (mit Jeremias v. Lüderitz, dem Lehenserben von Walsleben, war
Christophs Tochter Catharina verheiratet), Antonius von Rochow zur Goltze
(Christophs Schwiegersohn, Ehemann seine Tochter Anna v. Lützendorf), Fritze von
der Schulenburg. Ganz offensichtlich hat sich Christoph als Zeugen für diesen
Vertrag engste Verwandte ausgesucht, Schwager, Schwiegersöhne etc. Margarethe
v. Bismarck war offensichtlich schon älter und wahrscheinlich auch vorher
schon verheiratet. Sie starb im Jahr 1581. In der Kurfürstliche Kanzlei=Ordnung vom 26.08.1577 wird Christoff
Schenck von Lutzelndorff zu lutcken Schwechten genannt als
„beschlossen vom Adell“ in der Altmark. Naturgemäß gibt es für die jüngere Zeit
mehr schriftliche Quellen, so auch über die familiären Bindungen derer von
Lützendorf mit den Familien von Bismarck, von Lüderitz, von Hake, von Rochow,
von Ribbeck, von Treskow, von Jeetze, von Bartensleben. Christoph starb
vor dem Jahr 1585, da in diesem Jahr die ausstehenden Ehegelder auf das
Gut Billberge eingetragen wurden, das zu dem Zeitpunkt bereits auf Christophs
Sohn Daniel v. Lützendorf übergegangen war. In einer Antwort auf eine
Rechtsanfrage des Daniel v. Lützendorf an den Brandeburger Schöppenstuhl wird
Margarethe v. Bismarck als Witwe des Christoph v. L. bezeichnet. Demnach muß
er schon vor ihr (1581) verstorben sein. |
Jobst v. Bismarck, Schönhausen, Schwiegersohn und Schwager Noch ein kleiner Abstecher
zu Jobst von Bismarck und seiner Frau
Emerentia v. Lützendorf. Jobst war zusammen mit seinem Bruder Georg der
erste Besitzer von Schönhausen. Die v. Bismarck hatten ihren umfangreichen
Besitz Burgstall ca. 1565 unter Druck an den Kurprinzen verkaufen müssen und
erhielten u.a. Schönhausen als Ausgleich. Ein anderer Teil der Familie
erhielt u.a. Krevese, das später mit Schönhausen vereinigt wurde da die
Schönhausener keine männlichen Nachkommen hatten. Von Jobst und Emerentia
befinden sich steinerne Grabplatten/Epithaphe in der Kirche von Schönhausen.
Aus den Wappen und der Anordnung dieser ist Emerentias Herkunft erkenntlich: Emerentia Jobst Auch für Jobst gibt es eine
Grabplatte. Hier wird sein Todesdatum mit 20.Juni 1589 angegeben. Er starb
ohne Erben und hinterließ seine Witwe Emerentia Schenkin v. Lützendorff, die
am 6. August 1590 starb. Die Grabdenkmäler des
Ehepaares in der Kirche von Schönhausen nehmen die Realität des Erlebten
anscheinend nicht wahr. Sie setzen auf Hoheit, Glanz und Macht. Jobst ist in
bester spanischer Ritterrüstung dargestellt, die Hand am Degen, auch im
Gesichtsausdruck ein Mann des Adels. Vier Wappen der Ahnenfamilien bestätigen
es. Emmerentia v. Lützendorff trägt das geistliche Gewand einer Domina - die
sie nicht war - mit Halskrause und strengem langen Mantel, aus dem nur ihre
betenden Hände herausschauen. Es gibt auch bei anderen Epitaphien einen Stil
der Verherrlichung mit Fahnen und Waffen als Trophäen. Aber bei dem Ritter
Jobst und der Dame Emmerentia wird man doch nachdenklich. Soll hier ein
vergangenes Rittertum dargestellt werden? Aber Vermutungen führen nicht
weiter. Vielleicht ist es in der Kirche von Schönhausen eine jener Stellen,
da dem fragenden Betrachter gegenüber Steine der Epitaphien zu reden
beginnen. Die Grabplatte der Emerentia v. Lützendorf zeigt die Wappen und gibt damit einen Einblick in die Herkunft.
Diese Wappen bezeichnen die Herkunft der Frau, als Mutter eine geb. v. Hake, die Emerentia v. Hake, die auch auf dem Epitaph in der Kirche von Klein Schwechten erwähnt ist. Also hätte die Tochter den gleichen Vornamen wie die Mutter (Emerentia). Das war auch üblich. Sie starb dann (1590) ca. 20 Jahre nach Ihrer Mutter (ca. 1571) und ihr Vater Christoph heiratete dann (Ehevertrag vom 22. Oktober 1571) die Schwägerin seiner Tochter, Margarethe v. Bismarck. Jobst
v. Bismarck hatte noch seine Schwestern Margarethe und Anna, dazu s.u..).
Jobst hat seine Frau in einem umfangreichen Leibgedinge besonders gut versorgt, was auch ein
Zeichen für die gute wirtschaftliche Lage ist. Ganz offensichtlich war Jobst
aber auch „kein Kind von Traurigkeit“. 1554 mußte er sich zusammen mit seinem
Bruder Jörgen (Georg) wegen Erschießung von Bauern in Väthen und Gottberg
verantworten. Jobst starb 1589, seine
Erben waren seine Frau Emerentia und die Kinder seiner Schwester Anna v.
Bismarck, die in zweiter Ehe mit Joachim von Lüderitz verheiratet war.
Auch Emerentias weitere Schwestern Catharina v. Lützendorf war mit
einem von Lüderitz, nämlich Jeremias v. Lüderitz verheiratet, ihre
Schwester Anna v. Lützendorf war mit Elias v. Lüderitz verheiratet.
Catharina erbte von ihrer Schwester Emerentia ein umfangreiches Vermögen.
Joachim v. Lüderitz war ein Neffe des Jeremias. Zu Beginn des Jahres 1579,
am 21.01.1579 nimmt Kurfürst Johann Georg eine interessante Handlung vor: er
bestätigt die (vor vielen Jahren, 1495) von den Gebrüdern Peter und Kurt
Schenke zu Klein Schwechten verschriebene Rente für die Nikolaikirche in
Berlin. Dieses ist ca. 80-100 Jahre nach deren Lebzeiten und gibt einen
Hinweis auf die Verwendung von Rentenverschreibungen auch nach Berlin hin. Einen weiteren Hinweis auf
dieses Wirken finden wir dann 1599. Die Erben der verstorbenen Witwe des Dr. Heinrich Goldbeck
erklären, dass letzterer der Nikolaikirche zu Berlin zur Besoldung dreier
Kaplane ihr aus zwei Verschreibungen der Gebrüder Schenke zu Klein Schwechten
1495 und 1529 verschriebene Kapitalien von 200 fl. und davon zu erhebende 10
½ fl. Zinsen durch ihr Testament
legiert haben und vermachen solches der genannten Kirche. Dr. Heinrich Goldbeck war kurfürstl.
Rat und Landeshauptmann der Altmark. Sein Bruder Andreas Goldbeck war
Bürgermeister in Werben (Enders, Die Altmark). Sie waren eng verwandt mit der
Stendaler Bürgerfamilie (schon seit
dem 14. Jhrt. belegt), die etliche Bürgermeister und Ratsherren stellte. Die
Familie insgesamt, aber auch einzelne Mitglieder, hatten umfangreiche
Einkünfte in Dörfern vor allem im Landkreis Stendal. Zum Verwandtschaftsgrad
gibt es hier (Urkunde s.o.) eine Diskrepanz zu Enders. |
1598–1608 Kurfürst Joachim Friedrich, 1608–1619 Kurfürst Johann Sigismund Daniel v.
Lützendorf (geb. um 1550 – ca. 1614)
war der letzte männliche
Vertreter dieser Familie. Mit ihm ist um 1614 das Geschlecht in der
männ-lichen Linie erloschen. Daniel hat den Besitz und das Erbschenkenamt von
seinem Vater Christoph v. Lützendorf übernommen und war mit Judith von
Rochau verheiratet. Er hatte neben dem väterlichen Besitz auch eine
erhebliche Schuldenlast zu übernehmen. Ein Großteil dieser Schulden
resultierten aus dem Ehegeld für seine insgesamt 7 Schwestern (Namen siehe
oben). Ob Daniel seinen Sitz in Klein Schwechten oder Billberge hatte ist
nicht bekannt. Das Gut Billberge war Bestandteil des Leibgedinges für seine
Frau Judith. Möglicherweise deshalb weil die Familie dort lebte. Das Gut Billberge war
durch Daniels Großvater Friedrich (IV.) von Lützendorf und seinen Vater
Christoph v. Lützendorf auf einer wüsten Feldmark, wie er selbst angibt,
aufgebaut worden. Über die Größe diese Gutes liegen keine Informationen vor.
Für 1588 wird ein Weinmeister auf Gut Billberge erwähnt. Daniel selbst war auch von
einem anderen Schicksalsschlag getroffen als 1588 sein Gut in Billberge
aufgrund von Brandstiftung in Flammen aufging. Dieses, die sicherlich
unangemessen hohen Ehe-gelder für die Schwestern und die schwierige
wirtschaftliche Lage zu Beginn des 17. Jahrhunderts kennzeichnen die
wirtschaftliche Situation derer v. Lützendorf. Zur Musterung der
Lehenspferde im Jahr 1588 in Gardelegen entsandte Daniel v.
Lützendorf, Erbschenke, 3 Lehnpferde. 1600 war die zweite Generalkirchenvisitatin
in der Altmark beendet. Für Lütke Schwechten wurden die Schenken v.
Lützenberg (Schreibfehler) als Collatores genannt. Das heißt, sie waren für
das „Inkasso“ der kirchlichen Einkünfte zuständig. Daniel selbst war auch in
der Landespolitik aktiv. Er vertrat zusammen mit anderen altmärkischen
Adeligen wie v.d.Schulenburg, v.d. Knesebeck, v. Jagow, v. Bartensleben und
v. Alvenleben die heimi-sche Ritterschaft in den Ausschüssen der Landschaft
der Kurmark Brandenburg. In dieser Funktion war er Interessenvertreter der
Ritter aber auch Berater des Markgrafen. Wir können also durchaus
unterstellen, dass er eine entsprechende qualifizierte Ausbildung, Ansehen
und Erfahrung hatte. Seine Teilnahme an den Ausschußsitzungen für den
30. März 1595, 15. Juni 1597, 3. Febr. 1598, 18. Mai 1600, 20. Okt. 1602, 27.
Juni 1605 und im Sept. 1609 sind belegt. Die Ausschußsitzung der
Landstände am 20. Oktober 1603 mußte Daniel ausfallen lassen. Er
entschul-digte sich mit Leibesschwachheit. Für September 1609 ist letztmalig
die Teilnahme Daniels v. Lützen-dorf an einer Auschußsitzung (meist in
Berlin) belegt (vergl. Croon, Die
kurmärkischen Landstände v.1571-1616). 1608 führt der Landreiter
Joachim Buntsche seine „Relation und Vorzeichnis über den Polchowschen Kreis
und Beritt“ und nennt in dieser Aufstellung „Lütken Schwächten, gehört
Daniel v. Lützendorf. Ist darin geseßen“ und „Mullendorf. Denen v.
Luderitz, Daniel v. Lützendorf hat es zum Unterpfand ein. Dienen dem Haus
Tangermunde und wohnen darin Joachim und Albrecht Gebrüder v. Dalchowen.“ Für 1609 ist auch
das seiner Frau Judith von Rochow zugesagte Leibgedinge überliefert. Er macht
darin deutlich, dass ihm sein Vater erhebliche Schulden hinterlassen hat und
er nun bei zunehmendem Alter es seiner Frau schuldig sei, sie entsprechend zu
versorgen. Sie erhält das Gut Billberge mit dem dazugehörigen Dorf Goldbeck
mit Ober- und Untergericht, Diensten, Pächten, Wiesen u.a.m. |
1610 war erneut Musterung in Gardelegen. Im
Verzeichnis der Ritterschaft und Personen vom Adel in der Altenmarke und wie
ein jeder auf die Freitags nach Reminiscere Anno 1610 gehaltenen Musterung zu
Gardelegen gestaffiert befunden worden ist wieder Daniel v. Lützendorff
Erbschenk mit 3 Pferden, dazu ein Rustwagen mit 2 Pf. aufgeführt. Unter dem 04.02.1614 wurde ein
Revers über die Güter Daniel v. Lützendorfs aufgesetzt, das für Adam Gans zu
Putlitz gedacht war. Es kam nicht mehr zur Ausführung da Daniel v.Lützendorf
offensichtlich vorher verstorben war. Nach dem Tod des Daniel von Lützendorf wurden das Gut Klein Schwechten und auch das
Gut Billberge als ehemaliger Besitz der v. Lützendorfs von Adam Gans v. Putlitz als Statthalter geführt. Am 29.12.1615
wurde er dannmit den Lützendorfschen Gütern belehnt. Dieser war als Hof- und
Erbmarschall ein enger Vertrauter des brand. Kurfürsten. Das war sozusagen
standesgemäß, da die v. Lützendorf zu den bedeutenderen Adeligen
(Schlossgesessenen) gehörten und damit juristisch direkt dem Kurfürsten
unterstanden. Daniel war auch Vertreter der Landstände. Am 2. Juli 1622 erbittet Catharina von
Lützendorf als Witwe des Jeremias v. Lüderitz und als Erbin ihrer Schwester
und deren Ehemann Jobst v. Bismarck beim Brandenburger Schöppenstuhl
Rechtsauskunft in einer Rechtsfrage gegen die Brüder Ihres Mannes als seine
Lehnserben, nachdem sie aus der Erbschaft etliche tausend Taler bar, Ketten
und Kleinodien in Brief und Siegel ihrem Eheman überantwortet, welcher damit
das Lehnsgut zu Walsleben bezahlt und allerlei Verpflichtungen abgetragen
hat. Sie fordert dieses Geld zurück, da es nicht zum Lehensgut Walsleben
gehört. Johannis de Vinzelberg:, ein Verzeichnis der
altmärkischen Lehen-Pferde vom Jahr 1623, hier sind die Freyherren von
Putlitz mit 2 Lehnpferden wegen Daniel von Lützendorf aufgeführt. Ganz
offensichtlich also als Rechts- bzw. /Pflichtennachfolger. Billberge ging
später an die von Görne und an von Chwalkowsky, Klein
Schwechten ging an v. Bülow (Gartow) (für 1625 ist bereits Wilbrandt
Kron als ein bülowscher Verwalter für Klein Schwechten benannt.). Die Angaben über das
Aussterben der Familie v. Lützendorf in den verschiedenen Quellen variieren.
Als letztes männliches Mitglied ist Daniel v. Lützendorf vor 4.2.1614 verstorben.
Das letzte weibliche Mitglied der Familie, von dem wir Nachrichten haben, war
Emerentia von Lützendorf, die mit Achaz von Bartensleben (Erbherr) aus dem
Hause Wolfsburg verheiratet war und beim Tode ihres Sohnes Günther von
Bartensleben 1663 noch am Leben war. Über Aus einer sehr viel
späteren Urkunde, einem Brief an den Landreiter zu Stendal Michael Bors, aus
dem Jahr 1695 erfahren wir, dass die v. Lützendorf auch Besitz in
Grassow hatten, den sie an die von Jeetze verkauft hatten. Weiters
dazu ist nicht bekannt. Aber wir erinnern uns, dass Friedrich (IV.) von
Lützendorf mit Anna v. Jeetze verheiratet war. Offensichtlich war in der
Dokumentation der Lehensnachfolge nach Daniel v. Lützendorf einiges versäumt
worden, denn wie die Güter in Grassow so waren auch die Güter des Johann
Koleff in (Paris) Wendemark (... so von Daniel von Lützendorf herrühren...)
nicht ordnungsgemäß in der Lehenskanzlei vermerkt. Dem erwähnten Landreiter
zu Stendal Michael Bors und dem Landreiter zu Seehausen Henning Bose wurde am
30. August 1695 befohlen diese Angelegenheit zu erkunden und entsprechende
Meldung an die Lehenskanzlei zu geben. Dies galt auch für die Lehenssituation
in Eickerhöfe und Muntenack wobei nicht klar ist ob auch diese denen von
Lützendorf gehört haben. Als Erkärung mag das Durcheinander im 30-jährigen
Krieg dienen und auch die Tatsache dass der Adam Gans Herr zu Putlitz, der
als Statthalter nach Daniel v. Lützendorf folgte, auch bereits 1621 verstarb. Damit ging eine längere Epoche, das Mittelalter, zu Ende. Vieles liegt im Dunkeln, wie z.B. die Zeit des 30-jährigen Krieges, als in der Altmark schlimme Verwüstungen geschehen sind. Tangermünde und Werben waren bekannte Orte, an denen Gefechte stattfanden und Klein Schwechten liegt praktisch mittendrin. Hier hab ich noch nicht nach Quellen recherchiert, die diese Zeit in Klein Schwechten aufhellen. Der Reitverein in Klein Schwechten, gegr. ca. 1922 hieß bis zum 2. Weltkrieg „Erbschenk von Lützendorf“ und führte eine Standarte, auf der der Name aufgeführt war. Diese Standarte ist verschollen und wird wahrscheinlich nicht mehr existieren. Das letzte Dokument im Ort ist somit noch das Epitaph in der Kirche von Klein Schwechten. |
Bei der Recherche bin ich auf weitere Lützendorfer gestoßen, von denen mir nicht bekannt ist ob und wenn ja wie sie mit den v. Lützendorff aus Klein Schwechten in Verbindung stehen könnten. Dies sind
Lützendorff, Ferdinand Freiherr von (German artist, 1785-1839)
Prof. v. Lützendorff, Leiter
der Kunstschule in Lübeck um 1910
Didrik von Lützendorff, als dänischer Adeliger, verh. mit Mette v. Ahlefeldt (geb. 20
Jul. 1541 Itzehoe, Steinburg, Schleswig-Holstein
[1] Matrikel der Universität Leipzig, Bd. 1, S. 254.
[2] Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Rep. U 21, II 1 Nr. 480.
[3] CDB I 15, S. 428, Nr. 476.
[4] CDB Suppl., S. 393, Nr. 13.
[5] CDB I 5, S. 263, Nr. 411.
[6] Ebd. S. 265, Nr. 414.
[7] Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Rep. U 21, II 1 Nr. 639 von 1528 Juni 3.
[8] Sello, Memorien, S. 135, Nr. 197.
[CS1]Margarethe I. von Holland (* 1311; † 23. Juni 1356),
auch Margarethe von Avesnes genannt, war die zweite Ehefrau Kaiser
Ludwigs des Bayern, den sie am 26. Februar 1324 in Köln heiratete. Als
Margarethe I. war sie Gräfin von Holland, Seeland und Friesland von 1345 bis
1354, als Margarethe II. zudem Gräfin von Hennegau von 1345 bis 1356.
Margarethe war die
Tochter von Graf Wilhelm III. von Holland (Wilhelm I. von Hennegau) aus dem
Haus Avesnes und seiner Frau Johanna von Valois und folgte gemeinsam mit ihrem
Gemahl ihrem gefallenen Bruder Wilhelm IV. von Holland (Wilhelm II. von Hennegau)
im Jahre 1345 in den niederländischen Grafschaften. 1346 kehrte Margarethe nach
Holland zurück um ihren Anspruch auf die niederländischen Grafschaften
abzusichern, konnte aber die Krönung des Luxemburgers Karl IV in Bonn nicht
verhindern. 1347 starb ihr Gemahl Ludwig der Bayer noch ehe es zur
Entscheidungsschlacht der beiden Könige kam. Seine Söhne regierten zunächst
gemeinsam die wittelsbachischen Besitzungen, teilten ihr Erbe 1349 jedoch
untereinander auf und söhnten sich 1350 mit Karl IV aus. Magarethes
zweitältester Sohn Wilhelm, von seinem Vater bereits als Mitregent vorgesehen,
bekam schließlich die niederländischen Grafschaften zugesprochen, als 1349
zunächst sein Bruder Ludwig VI., später auch sein Halbbruder Stephan II. auf
ihren Anspruch verzichteten. Margarethe gab ihren Anspruch zu Gunsten ihres
Sohnes Wilhelm ebenfalls auf. In der Folge verweigerte Wilhelm seiner Mutter
jedoch den ihr zustehenden Unterhalt.
Margarethe kehrte
auf Wunsch des holländischen Adels 1350 wiederum nach Holland zurück. Als
Reaktion wurde am 23. Mai 1350 von Anhängern ihres Sohnes Wilhelms der
Kabeljau-Bund gegründet. Am 5. September desselben Jahres entstand der
Haken-Bund. Wenig später gerieten diese beiden Gruppen in Streit und ein
Bürgerkrieg begann. Eduard III., Margarethes Schwager, kam ihr zu Hilfe und
gewann 1351 eine Seeschlacht vor Veere. Einige Wochen später wurden die Haken
und ihre englischen Verbündeten von Wilhelm und den Kabeljauen bei Vlaardingen
besiegt: Eine Niederlage die Margarethes Sache ruinierte. Denn Eduard III.
wechselte darauf die Seiten und die Kaiserin sah sich 1354 gezwungen zu einer
Vereinbarung mit ihrem Sohn zu kommen: Er wurde Graf von Holland und Seeland,
sie vom Hennegau. Zwei Jahre später starb Margarethe, nachdem sie Wilhelm, der Matilda
of Leicester geheiratet hatte, verlassen hatte.
[CS3]Genealogie von Bismarck,
direkte Linie des Kanzlers
Otto
Eduard Leopold von Bismarck, 1815-1898
Johanna
von Puttkammer
Karl
Wilhelm Ferdinand von Bismarck, 1771 – 1845
Louise
Wilhelmine Menken, 1789 – 1834
Karl
Alexander von Bismarck, 1717 – 1797
Christian
Charlotte Gottliebe von Schönfeld 1741 - 1772
August
Friedrich von Bismarck, 1695 (Schönhausen) – 1742
Stephanie
Charlotte von Dewitz, 1706 - 1735
August
II. von Bismarck, 1666 - 1732
Dorothee
Sophie von Katte 1669 - 1712
August
I. von Bismarck, 1611 (Schönhausen) – 1670 (Schönhausen)
Friedrike
von Möllendorf, 1644 – 1698
Valentin
von Bismarck,
ca 1580 (Schönhausen) –1620 (Schönhausen)
Bertha
on der Asseburg, 1582- 1642
Ludolf
von Bismarck,
1541 (Burgstall) – 1590 (Schönhausen)
Sophia
von Alvensleben, 1560 - 1635
Friedrich
I. von Bismack , 1513 (Burgstall) – 1589 (Schönhausen)
Anna
Sophie von Wenckstern, ca 1517 - 1579
Henning
III. von Bismarck, ca. 1480 (Burgstall) – ca.< 21.3.1528
Margarethe Schenk von Lützendorff, ca. 1485 (Klein Schwechten) -
Pantaleon
I. von Bismarck, ca. 1448 (Burgstall) – 1526 (Burgstall)
Ottilie
von Bredow, ca. 1452 (Friesack) – 1539
NN
von Plathe