Schenken von Lützendorf

Alle Angaben sind in Verbindung mit der separaten chronologischen Aufzählung und Quellenangabe zu sehen (Stand Januar 2010).

Etwa in der Mitte des 14. Jahrhundert (ca. 1350), kam die Familie von Lützendorf in die Altmark und nach Klein Schwechten, sie erlangte das Schenkenamt vom Kurfürsten von Brandenburg. Nach einigen (nicht ganz sicheren) Quellen waren sie auch in Brandenburg in Fahrland, Niebede und Rudow begütert. Am längsten lassen sie sich in Klein Schwechten und Billberge in der Altmark nachweisen. Der letzte männliche Vertreter des Geschlechts in der Altmark war Daniel Erbschenk v. Lützendorf, der vor dem 4.2.1614 verstorben ist.

 

Die erste urkundliche Erwähnung,

die bisher gefunden wurde, ist in einer Urkunde des wittelsbacher Markgrafen Ludwig der Römer aus dem Jahr 1351 (Lutzendorfer, noster pincerna = unser Schenk). Interessanterweise ist diese Urkunde in Maastricht ausgestellt.

 

Der Sohn Kaiser Ludwig des Bayern, Ludwig der Römer (in Brandenburg Ludwig II.) hatte dort in Holland seiner Mutter Margarete von Holland (2. Ehefrau Kaiser Ludwig d.Bayer) gegen seinen Bruder Wilhelm beigestanden[CS1] . Offensichtlich war der erwähnte Lutzendorfer also in der Zeit in Holland der Schenk von Ludwig dem Römer. Evtl. hat er sich in dieser Zeit besondere Verdienste erworben, aber das ist reine Spekulation. Belege dafür sind bisher nicht bekannt geworden.

Das Schenkenamt, eines der fürstlichen Hofämter

Die Entscheidungsgewalt in allen Regierungsgeschäften in der Mark Brandenburg oblag den Markgrafen. Sie umgaben sich mit einem engen Kreis von Vertrauten und Beratern - Räte genannt.  Es existierten etwa ab dem 13. Jahrhundert verschiedene Hofämter, die mit Räten besetzt wurden. Der Hofmarschall (lateinisch: marescalcus) hatte die Hofhaltung, das Personal und das Transportwesen zu beaufsichtigen. Der Truchseß (lateinisch: dapifer) war Aufseher über die fürstliche Tafel und war für die Nahrungs-mittelversorgung zuständig, der Mundschenk (lateinisch: pincerna) für die Getränkeversorgung. Der Kämmerer (lateinisch: camerarius) hatte das Finanzwesen unter sich, hatte aber auch für Wohnung und Kleidung des Hofes zu sorgen. Zur Erstellung der zahlreichen Urkunden benötigte man schreib- und rechtskundige Fachkräfte. Diese waren meist Geistliche unter einem Kanzler (lateinisch:  cancelarius, notarius), der oft auch das Amt des Hofkaplans versah.

Die Hofämter im Mittelalter

Die prestigeträchtigen Erbhofämter mit ihrem eher repräsentativen Charakter wurden von einigen der führenden märkischen Adelsfamilien eingenommen. So befanden sich das Erbküchenmeisteramt im Lehnsbesitz der Herren von der Schulenburg, das Erbmarschallamt in den Händen der Herren Gänse zu Putlitz und das Erbschenkenamt im Erbe der Familie von Lützendorf.

Mit diesen Hofämtern, diesen Funktionen, waren sie ebenso wie die Inhaber der übrigen Hofämter und die Landeshauptmänner bis auf wenige Ausnahmen gewissermaßen qua Amt Mitglieder des markgräflichen Rates. Eine wirklich feste Struktur dieses Hofstaates bildete sich jedoch erst in späteren Zeiten heraus.

Die Hofämter wurden im 14. Jahrhundert sogar am Hof der deutschen Könige und Kaiser zu Erzämtern, die symbolisch von den Kurfürsten versehen wurden. Der Markgraf/Kurfürst von Brandenburg war der Erzkämmerer des Reiches.

Die Regierungs- und Verwaltungsorgane der Mark Brandenburg waren unter den ersten Hohenzollern (Friedrich IV./ Friedrich I. ab 1411) noch bescheiden und einfach organisiert. Während die Lokalverwaltung, also vornehmlich die Ämter der Landeshauptmänner, der Landvögte und der lokalen Hofrichter von Vertretern des märkischen Adels dominiert wurde, wirkten in der Zentralverwaltung neben einigen Märkern vornehmlich Franken. Die Hohenzollern hatten sie wegen ihrer besseren Ausbildung und als Vertraute aus ihren fränkischen Stammlanden in die Mark Brandenburg mitgebracht. Mit dieser Postenaufteilung zwischen Märkern und Franken gelang es den neuen Landesherren, zu Beginn ihrer Herrschaft sowohl den märkischen Adel einzubinden als auch eine effiziente Zentralverwaltung aufzubauen.

Gegen Ende des Mittelalters verloren die Hofämter an Bedeutung. Dabei hatte das Schenkenamt wohl den geringsten Stellenwert.

 

Die Schenken von Lützendorf finden sich recht selten  als Zeugen oder Bürgen in Urkunden der Markgrafen, woraus man schließen kann, dass ihr Amt eher repräsentativen Charakter hatte und sie nicht zu den ständigen aktiven Räten der Markgrafen gehörten, die mit ihm durchs Land zogen. Das Amt bescherte der (zugezogenen) Familie von Lützendorf allerdings einen gewissen Zugang zu den alteingesessenen altmärkischen Familien, denn sie haben häufig in diese Familien hereingeheiratet (v. Bismarck, v. Rochow, v. Lüderitz, v. Ribbeck, v. Hake, v. Bartensleben), was allerdings in der Regel  neben dem gesellschaftlichen Stand eine Frage der Mitgift, des Ehegeldes war.

Im Jahre 1544 berichtet Friedrich von Lützendorf in einem Schreiben an den Markgrafen, dass die Familie bereits vor mehr als 200 Jahren ein Kirchenlehn in Arneburg gestiftet hat, das wäre dann ca. 1340. Evtl. hat er da auch etwas übertrieben, denn wenn die v. Lützendorf mit Markgraf Ludwig d.R. in die Mark gekommen sind, dann wahrscheinlich frühestens ab 1351/1352 (Luckauer Vertrag v. 1351). Obwohl L.d.R. auch vorher schon Mitregent war, tritt er in der Mark parktisch vorher kaum in Erscheinung. Markgraf Ludwig d. Römer erhielt zum Ende des Jahres 1351 das Markgrafenamt von seinem Bruder Ludwig I. (der Brandenburger).  

Hauptmann der Altmark zur Zeit dieses Wittelsbacher Markgrafen Ludwig I. (der Brandenburger oder auch der Ältere genannt) war Friedrich von Lochen, der in vielen Urkunden auftritt ebenso wie Marquardt von Luterpeck, später Vogt in Spandau (Luterbeck, Luterbek und ähnliche Schreibweisen.). Die Vermutung geht dahin, dass die v. Lützendorf im Gefolge eines dieser Männer in die Altmark gekommen sind. Die verschiedenen Quellen wie Siebmacher, Zahn oder Mülverstedt geben nicht an, woher die Erkenntnis kommt die v. Lützendorf wären mit den bay. Markgrafen in die Altmark gekommen. In der Regel beziehen sich die weiteren Autoren auf  v. Mülverstedt, „Adels-geschlechter“. Wie die v. Lützendorf zu den Wittelsbacher Markgrafen in Verbindung standen bleibt also nach wie vor unklar, hier sind nur Vermutungen möglich. Möglicherweise stammen sie aus Orten in Bayern bzw. Einflußgebieten der Wittelsbacher (s.u.). Dazu ist zu berücksichtigen, dass die politischen Grenzen damals vollkommen anders waren als heute. Das gleiche gilt für Hinweise auf Sachsen oder Thüringen. Diese beiden Gebiete waren allerdings um 1350 nicht Machtgebiet der Wittelsbacher sondern der Wettiner.

Aus der bisherigen Quellenlage ist es daher wahrscheinlich, dass zumindest einer derer von Lützendorffs mit Markgraf Ludwig II. (der Römer) um 1351 in die Altmark gekommen sein muß, evtl. ist auch später noch weiterer Zuzug mit Markgraf Otto erfolgt.  Der Sitz derer v. Lützendorf war zunächst wohl Arneburg, später Klein Schwechten, außerdem gehörte ihnen das 1441 noch stehende, später wüste Dorf Schlüden bei Arneburg sowie auch das Gut Billberge. Billberge wurde sehr wahrscheinlich von Friedrich von Lützendorf allein oder später zusammen mit seinem Sohn Christoph von Lützendorf in der Mitte des 16. Jahrhundert auf unbebauter Flur errichtet. Möglicherwise war Billberge schon vorher besiedelt aber zwischenzeitlich zumindest teilweise wüst gefallen. Außerdem hatten sie eine Reihe weiterer Einnahmen aus zahlreichen Orten der Umgebung, die im späteren Text erläutert werden.

s. Abb. Aus Altm. Heimat

Burgsassen von Arneburg

Als Burgsassen von Arneburg sind die von Lützendorf (Friedrich von Lützendorf) 1365 erwähnt. Übrigens ist auch Werner von Vinzelberg [CS2] als Burgsasse von Arneburg 1359 genannt.

 

Wappen v. Vinzelberg

Auch die v. Vinzelberg sind im Landbuch v. 1375 als Besitzer eines Ritterhofes in Klein Schwechten genannt.

 

               

Wappen v. Lützendorf

Verschiedene Wappenausführungen derer von Lützendorf sind in den Archiven und sonstigen Quel-len aufgefunden worden. Vergleichende Wappenkunde ermöglicht gelegentlich einen Hinweis auf Familienverbände und dergl. Eventuell ist auf diesem Weg der Herkunft derer v. Lützendorf näher zu kommen. Weitere Recherchen sind hier notwendig.         

Bei Siebmacher (Siebmachers Wappenbuch, Abb. 2. + 3. von links, oben) wird zu von Lützendorf angeführt, sie wären mit den Markgrafen aus Bayerischem Hause in die Altmark und ins Havelland gelangt. Es werden zwei Wappen in Siebmachers Wappenbuch abgebildet, mit folgender Beschrei-bung:

An einem Siegel an einer Urkunde aus dem Jahr 1510 soll das Wappen (quergeteilt oben dreimal gespalten, oben Büffelhörner) des Domherrn und Kellners (Schenk) des Hochstifts Halberstadt, Fried-rich von Lützendorf angebracht sein, Abb. 2. v. links (Altm. Heimatbote 1871). 

Die Hörner auf dem dritten Wappen werden als auswärts gebogene, gewundene weiße Widderhörner beschrieben, darunter ein weißes Schildeshaupt über ein von zwei blauen Pfählen durchzogenes von rot und weiß geschachtes Feld.

Auch das 4.  Wappen rechts außen ist aus Siebmachers Wappenbuch, allerdings eine andere Ausga-be, es scheint aber älter zu sein als die beiden vorherigen Abbildungen, es ist mit anderen Wappen auf einer Seite unter der Überschrift „Sächsische“, Schreibweise: Luczendorf. Ganz links aussen ist das Wappen von dem Epitaph in der Kirche zu Klein Schwechten aus dem Jahr 1571 (Foto von 2004).

Bezug zum Ortsnamen

Woher die v. Lützendorfs kamen, ist also bisher nicht geklärt. Oft ist im Ortsnamen ein Herkunftshinweis enthalten, dem man auch in diesem Fall nachgehen kann: Es gibt/gab mehrere Orte mit dem Namen Lützendorf:

Dazu kommen noch Varianten in der Schreibweise wie Lutzindorf, Litzendorf (Bayern), Leutzendorf, Lützkendorf, Luczendorp, Lutzendorp. Lützendorf bei Weilmünster im Lahnkreis/Hessen, Kirchspiel Lützendorf in Wagrien/Ost-Holstein (Plön), Lützendorf als ein Ortsteil von Weimar. Leutzendorf, nördl. von Bamberg (Ort Leuzendorf ist im Jahre 1248 unter dem Namen Lutesdorf zum erstenmal urkundlich erwähnt. Ein Leuzendorfer Ortsadeliger Fridericus de Luitzendorf wird am 11. August 1279 erwähnt.  Die Spuren der Ortsadeligen verlieren sich dann im 15.Jahrhundert.)

Nachfolgend einige Hinweise als Ergebnis der Recherchearbeit

Die Siedlungsnamen der Kreise Giessen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen: Namenbuch

Von Lutz Reichardt

Veröffentlicht von A. Kümmerle, 1973

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Urkundenbuch der Stadt Wetzlar

Von Ernst Wiese, Meinhard Sponheimer

Veröffentlicht von N.G. Elwert, 1911

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Das Briefeingangregister des Nürnberger Rates für die Jahre 1449-1457

Von Dieter Rübsamen

Mitwirkende Personen Dieter Rübsamen, Veröffentlicht von J. Thorbecke, 1997

ISBN 3799504710, 9783799504713, 623 Seiten

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Lutzendorf oder Lützendorf in Thüringen zwischen Jena und Apolda, ist um 1450 eingegangen und wurde dann in „Vierzehnheiligen“ umbenannt. In der Nähe gibt es noch den Ort Lützeroda. Eine telefonische Recherche im Archiv der Stadt Weimar führte zu der Aussage, dass dort keine Hinweise auf eine Familie v. Lützendorf bekannt seien (2007).

Litzendorf in Bayern in der Oberpfalz, dieses Gebiet gehörte in der Zeit um 1350 zum Herr-schaftsbereich von Ludwig d.R. und könnte aus diesem Grund als Herkunftsbezeichnung in Frage kommen.

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Historisches Ortsnamenbuch von Bayern.

 Von Werner Schmiedel, Bayerische Akademie der Wissenschaften,

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Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg

herausgegeben von Theodor Kramer

Veröffentlicht von Kommissionsverlag F. Schöningh

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Das Land zwischen Main und Steigerwald im Mittelalter:

Die auf dem Symposion in Castell vom 5. Bis 7. September 1996 gehaltenen Vorträge

Von Alfred Wendehorst, Veröffentlicht von Universitätsbund-Erlangen, 1998

Original von University of Michigan

Digitalisiert am 30. Mai 2008

ISBN 3930357178, 9783930357178

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Lütkendorf  (Kreis Potsdam Mittelmark) Wüstung bei Bliesendorf hieß früher Litzkendorf bzw. Lüttchendorf (Ortsnamenbuch Brandenburg und Berlin, 2005, Reinhard E. Fischer) Lütkendorf (Prignitz) Lüttzkendorp (Ortsnamenbuch Brandenburg und Berlin, 2005, Reinhard E. Fischer), Lützkendorf (Prov. Sachsen, Kr. Querfurt), Litzeken-, Lyczendorf. (Matrikel der Universität Leipzig von 1465), Lucendorf in Österreich

 

 

 

 

 

 

Auf der Internetseite der Ortschaft Ahlbach im Bereich Limburg/Lahn befindet sich ein geschichtlicher Abriß und ein Aufsatz über .....

....Dieser Gerhard von Dodenhausen, Der noch 1320 als Burgmann der Herren von Westerburg vorkommt, hatte 1304 und 1320 einen gleichnamigen Sohn Gerhard von Dotenhausen. Gerhards Stiefsohn Marquardt 1330 darf ohne Zweifel mit Marquardt von Lützendorf gleichgesetzt werden, der 1320 in Dodenhausen erscheint uns noch 1328 mit seiner Frau Plaze als Marquardt Dodenhausen vorkommt..

Weiteres war dazu nicht zu erfahren.

Lützendorf/Weilmünster im Dreieck. Limburg/Lahn-Wetzlar-Bad Nauheim

 

 

Die politische Lage in der Mark Brandenburg...

... war zu Anfang und in der Mitte des 14. Jahrhunderts recht verworren. Nach dem Aussterben der Askanier (1320) zog Kaiser Ludwig, der Bayer, aus dem Hause Wittelsbach die Mark Brandenburg als erledigtes Reichslehen ein und übertrug sie seinem minderjährigen Sohn Ludwig. Das brachte von Anfang an Probleme und Auseinandersetzungen mit dem Papst, dem einheimischen Adel und den brandenburgischen Nachbarn. Nach des Kaiser Ludwigs Tod im Jahr 1347 wurde Karl IV. sein Nachfolger.

Der „falsche Waldemar“ beanspruchte die Markgrafschaft gegen die Wittelsbacher Markgrafen
Ludwig I. (d. Brandenburger), Ludwig II. (d. Römer) und Otto. Kaiser Karl IV. trieb bis Ende 1350, als er seine Unterstützung für den „falschen Woldemar“ aufgab, seine eigenen Machtspiele. Der lokale Adel versuchte die Lage zu seinen Gunsten auszunutzen. Die Wittelsbacher Markgrafen konnten nicht wirklich Fuß fassen. Markgraf Ludwig I. übergab am 24. Dez.1351 die Mark seinem Halbbruder Ludwig (II.) der Römer. Dieser hatte wegen der ständigen Fehden und Auseinandersetzungen permanente Geldnöte, zumal man berücksichtigen muß, dass es ein Finanzsystem oder Banken noch nicht gab. Demzufolge gibt es häufiger Urkunden mit Belehnungen oder allgemein mit Finanztransaktionen.

Wenn die v. Lützendorfs mit den Wittelsbacher Markgrafen in die Altmark gekommen sind, erwartet man, dass sie evtl. aus dem Machtbereich der Wittelsbacher stammten und sich das Hofamt des Schenken durch besondere Verdienste insbesondere finanzieller Art erwarben. Hinweise darauf haben sich allerdings bisher nicht gefunden. Im Vergleich dazu und um die üblichen Gepflogenheiten zu erläutern, dient ein Blick auf die v.d.Schulenburg. Hier ist auch der Grund für die am 09. Juni 1351 durch Markgraf Ludwig I. (der Brandenburger) erfolgte Belehnung mit dem landesherrlichen Gut Apenburg genannt, nämlich ...Treue in der Not und Unterstützung gegen alle Abgünstigen und Feinde des Markgrafen...(CDB I/5., S 327).

Es ist davon auszugehen, dass auch die Lützendorfer in ähnlicher Weise in den (später recht umfangreichen) Lehensbesitz gekommen sind, der allerdings nicht so bedeutend war wie der, der alteingesessenen Familie v.d.Schulenburg.

Das ganze Jahr 1351 über, also vor dem „Regierungsantritt“ Ludwig d.R., wurde in der Mark noch vielfach zwischen den Gefolgsleuten des „falschen Waldemar“ und denen der Wittelsbacher gekämpft. In der Altmark dauerten diese kriegerischen Auseinandersetzungen bis zum November 1351, in der Mittelmark bis etwa 1355, als schließlich der „falsche Waldemar“ auf seine Ansprüche verzichtete (10.März 1355).

Am 17.021354 ist ein Lützendorfer als Schenk zusammen mit anderen Zeuge in einer Urkunde des Markgrafen Ludwig der Römer.

Die nächste Erwähnug (nach dem eingangs genannten Jahr 1351) eines Lützendorfers finden wir kurz vor Weihnachten des Jahres 1354 mit heinrici de Lutzendorff in einer Urkunde des Markgrafen Ludwig d.R. am 23.12.1354. Diese Urkunde, in Spandau ausgestellt, benennt Heinrich von Lützendorf (militi = Dienstmann) als Zeugen in einer Urkunde. Hier stiften die Gebrüder von Nymik zusammen mit ihrer Mutter Catharina 15 Pfund jährlicher Hebung für einen Altar in der St. Marien Pfarrkirche in Frankfurt/Oder, an welchem besonders Memoiren gehalten werden müssen für Peter v.Nymik und Heinrich v. Lützendorf, der wahrscheinlich ein naher Verwandter der oben genannten v. Nymik gewesen sein wird. Beide sind vor kurzem gestorben. Anwesend bei dieser urkundlichen Verschreibung ist ebenfalls ein Lützendorf (presentibus)

Am 13. Juni 1357 in Eberswalde einigt sich Markgraf Ludwig d.R. mit denen von Bartensleben über ihre Forderungen als Vögte der Altmark. Hier wird Friedrich  (I.) de Schenke von Lutzendorph genannt in engem Zusammenhang mit Marquard von Lutterbek. Das ist in Zusammenhang mit der Altmark die erste Erwähnung eines Lützendorfers, hier Friedrich v. Lützendorf.

Am 13. Dezember 1363 stellt Markgraf Otto V., ein Bruder Ludwig d.R. denen von der Schulenburg einen Lehnbrief über Beetzendorf und Apenburg aus. Unter den Zeugen befindet sich an dritter Stelle Mertyn van Luetzendorp unser getreuer Hausmeister, noch vor Claus Bismarck und andre gude lude. Ob in zwei weiteren Urkunden von 1363 (Ludwig der Römer) und 1364 (Markgraf Otto) der dort genannte Mertin von Cunzendorff evtl. Opfer eines Schreibfehlers ist, muß Spekulation bleiben.

Ludwig der Römer stirbt zwischen 11. Nov. 1364 und 27. Feb. 1365, sein Nachfolger wird sein Bruder Otto V. (genannt der der Faule oder Finne, † 15.Nov. 1379).

Am 24.4.1365 finden wir wieder einen Lützendorfer im Gefolge des Markgrafen Otto V.. Hier eine Quittung des Schenken Friedrich (I.) von Lützendorf, Burgsassen zu Arneburg, und Peter (I.) seines Vettern, für den Rath zu Rathenow über 50 Mark, die Mgr. Otto für das Einlager, das die von Schwarzburg und von Strele gelobt haben, schuldig geworden. In dieser Quittung bezeichnet er Peter als seinen veddern Peterline. Soll diese Verniedlichung etwa bedeuten, das Peter noch unmündig war?

Inzwischen war also Friedrich (I.) v. Lützendorf mit einen Burglehen in Arneburg ausgestattet worden. Das Burglehen war das Recht auf der Burg (in diesem Fall der Arneburg) zu wohnen und Einkünfte aus zugehörigen Orten der Umgebung zu beziehen. Damit sind bereits definitiv vier Namen (Heinrich, Mertyn, Friedrich, Peter) derer v. Lützendorf belegt worden.

Nach vorliegenden Berichten u.a. in kunsthistorischen Fachbüchern (Kunstdenkmale der Provinz Sachsen, 3. Bd.) wurde im 14. Jahrhundert die Vorhalle der Kirche in Klein Schwechten angebaut. Möglicherweise war dieses zu Beginn des Lehensbesitzes der Lützendorfer in Klein Schwechten.

    

(Vorhalle) Kirchenportal Klein Schwechten        Dorfkirche Klein Schwechten

 

Das Helmpaar des Turmes soll dann im 15. Jahrhundert aufgesetzt worden sein, evtl. nach dem Vorbild von St. Marien in Stendal. St. Marien war die Kirche der Bürger, während der Adel dem Stendaler Dom St. Nikolai näher stand (immerhin war zu Ende des 15. Jhr. Friedrich v. Lützendorf Domherr an St. Nikolai in Stendal).

  St. Marien, Stendal    Dom St. Nikolai, Stendal

 

Am 04. Juli 1373 belehnt Markgraf Otto V. Heinrich (I.) von der Schulenburg der Ältere und  Peter (I.), Konrad und Werner, Vettern v. Lützendorf mit der Korn- und Pfennigbede über das ganze Dorf  Lütken Schwechten für 40 mark Brand. Silb.. Die Bezeichnung Vettern ist hier nicht im heutigen Sinn zu verstehen, sondern als Sammelbegriff für verwandschaftliche Verbindung. Von Friedrich v. Lützendorf ist hier nicht mehr die Rede, wahrscheinlich lebte er nicht mehr.

Dieses war nicht die einzige Querverbindung zu dem alteingesessenen Geschlecht von der Schulenburg. Am 16. Mai 1377 wird Peter Schenk (wahrscheinlich Schenk v. Lützendorf) genannt, seine Ehefrau  hieß Lugkegundis, Tochter des Heinrich (I.) v. d. Schulenburg und der Jutta von Wanzleben, Tochter des Gumprecht v. Wanzleben und seiner Frau Beate. Aufgrund der sehr standesorientierten Heiratspolitik des altmärkischen Adels ist hier schon zu erkennen, dass die Lützendorfer offensichtlich innerhalb kurzer Zeit nach ihrem Auftauchen in der Altmark eine entsprechende Stellung erlangt hatten, die sie für die ältesten und angesehensten Familien „heiratsfähig“ machten.

Beim Übergang der Mark Brandenburg an die Luxemburger, also nach Markgraf Otto V. (1373) wurde eine Zustandsbeschreibung erstellt, in der auch die Schenken (Pincerna) von Arneburg genannt, die sicherlich mit den Schenken von Lützendorf identisch sind. Sie hatten ja offensichtlich auch 1373 noch ein Burglehen in Arneburg inne.

 

 

 

1375 entstand das Landbuch der Mark Brandenburg

Die „Beschreibung der Mark Brandenburg“ im vorderen Teil des Landbuches zählt bei jeder der fünf Provinzen u.a. die nobiles vasalli auf, eine Oberschicht des märkischen Adels, die sich vor dem übrigen Adel auszeichnet, überwiegend durch Burgenbesitz, bzw. Wohnsitz auf Burgen. Dabei ist ausdrücklich Schenk (Pincerna) von Arneburg mit genannt. Dieses stimmt mit der o.a. Urkunde überein.

Landbuch der Mark Brandenburg von 1375

Die Schenken v. Lützendorf unterscheiden sich von den übrigen nobiles weil sie nicht Burgenbesitzer (Schloßbesessene) waren, sondern nur Lehensinhaber eines Burglehens. W. Podehl (Burg und Herrschaft in der Mark Brandenburg, 1975) sieht  für diese Zeit (unter den Wittelsbachern) die „von Arneburg“ als identisch mit den „v. Lützendorf“ an.

Üblicherweise reichte ein einfaches Burglehen nicht aus um als „nobiles“ und damit gleichrangig wie der schloßbesessene Adel zu gelten. Es wird daher vermutet, dass die v. Lützendorf außerhalb der Mark Brandenburg, vielleicht in ihrer bayerischen Heimat über Burgbesitz verfügten (W. Podehl). Dafür sind bisher allerdings noch keinerlei Hinweise bekannt geworden.

Wenn die Annnahme zutrifft, dass die Schenk v. Lützendorf identisch sind mit den Besitzern von Stadt und Schloß Fahrland (oder Vorland, bei Potsdam, siehe unten) dann ist hier natürlich die Erklärung zu finden. Man kann nicht gut in einem Landesteil zum schloßbesessenen Adel gehören und im anderen nicht. (Dies ist aber bis auf Weiteres noch nicht definitiv).

Ansonsten ist nur zu vermuten, dass sie aus anderen, nicht weiter bekannten Gründen durch markgräfliche Privilegierung diese herausgehobene Stellung innerhalb des altmärkischen Adels hatten. Der besondere Vorzug dieser schloßgesessenen Familien bestand u.a. darin, dass ihr Gerichtsherr ausschließlich der Kurfürst, bzw. dessen Hauptmann/Landvogt war und nicht das altmärkische Hofge-richt in Tangermünde. In der Urkunde von Markgraf Johann vom 17. Juli 1436, in der der schlossgesessene Adel vom genannten Gerichtsstand befreit wurde, werden die von Lützendorf als „die Schengken“ bezeichnet. Erst 1662 wurden diese Privilegien aufgehoben.

Im Verzeichnis des Landbuchs Karl IV. von 1375 über Klein Schwechten ist auch Peter Schenk (lat. Pincerna) (von Lützendorf) als Besitzer eines Hofs mit 4 Hufen und weiteren Einnahmen aufgeführt. Ausdrück-lich wird erwähnt, dass Peter Schenk Ratgeber des Markgrafen ist.

Weitere Nennungen eines Schenk sind im Landbuch für Niebede, Fahrland und Rudow verzeichnet:

Rudow (Teltow)– Henricus Schenke – 10 liberos,

Vorlande (Fahrland, Havelland) Petrum Schenke wird genannt

... castrum et civitates ..... Petrum Schenken

Nybede – (Niebede -Havelland - Henricus Schenke habet 35 pullos (Hühner, Rauchhühner) ob hier eine jeweilige Verbindung zu den Schenken von Lützendorf besteht, ist fraglich, aber immerhin möglich

Jedoch finden sich in späteren Jahren bisher keine weiteren Erwähnungen der Schenken v. Lützendorf in Zusammenhang mit diesen Orten. Diesen Nennungen sollte noch weiter nachgegangen werden

1415 – 1440, Kurfürst Friedrich I. v. Hohenzollern

Unter den Hohenzollern

Die nächste urkundliche Erwähnung eines v. Lützendorf findet sich am 11. Jan. 1434. Das ist ca. 60 Jahre später als die letzte Erwähnung. Warum es aus dieser langen Zeitspanne keine Nachrichten gibt, ist noch unklar. Dazwischen war in der Mark allerlei passiert in: Die Hohenzollern waren 1415 zu Markgrafen und Kurfürsten geworden und hatten das Land allmählich unter ihre Kontrolle gebracht. Das Raubritterwesen, das u.a. mit den Namen von Quitzow und von Rochow verbunden wird, hatte für viel Unruhe in der Mark gesorgt. 1426 hat  Markgraf Friedrich I. (Hohenzollern) die Regentschaft seinem ältesten Sohn Johann I., dem Alchimisten, übertragen.

Werner Schencke wohnhaft zu lutken Swechten ist am 11.01.1434 Zeuge für einen Verkauf des Achim v. Bust. Ob dieser Werner identisch ist mit dem 1373 belehnten Werner ist fraglich bzw unwahrscheinlich, immerhin liegen ca. 60 Jahre dazwischen.

Am 9.10.1436  gestattet Markgraf Johann I. (Sohn Friedrich I. v. Hohenzollern als Regent), zu Tangermünde, den v. Lützendorfs (Werner, Friedrich, Kurt und Heinrich gebruder die Schencken  von Luczendorff, wonhaftich zu lutken Swechten) die Verpfändung an die Stadt Werben von 10 Mark jährliche Zinsen und Rente über die „feldischen Hufen“, aber sie müssen diese in den nächsten 6 Jahren wieder einlösen. Die „feldischen Hufen“ waren vermutlich Hufen, die innerhalb der Stadt lagen.

 

Vornamen in der Familie

Diese obige Nennung von 1436 ist 63 Jahre nach der von 1373, vermutlich ist niemand mehr aus der Nennung von 1373 dabei. Namensgleichheit gibt es allerdings wie bereits erwähnt mit Werner, was aber nicht ungewöhnlich ist, da die Vornamen meist erneut in der nächsten Generation verwendet wurden. Auch die Namen Peter und Friedrich wurden nachweislich in der Familie häufig genutzt, manche wohl in jeder Generation. In späteren Jahren (Ende 15./Anfang 16. Jahrhundert) sind offensichtlich sogar gleichzeitig zwei Friedrichs am Leben. Ist dieser Friedrich (II.) von 1436 auch der selbe, der 1472 in seinem Schenkenamt bestätigt wird? Das ist 36 Jahre später, es kann 1472 auch ein Nachkomme sein, der ca. 1450 geboren wird. Der erste Lützendorfer mit dem Namen Friedrich wird 1351 erwähnt. (Für die Übersichtlichkeit wird davon ausgegangen, dass der 1472 genannte mit dem 1436 genannten Friedrich indentisch ist.).

1354 wird Heinrich von Lützendorff  genannt. Friedrich (I.) hatte einen Vetter mit Namen Peter (I.) (1365), dieser Peter hatte mindestens zwei Brüder mit Namen Conrad und Werner, die auch als Vettern bezeichnet werden (1373)  1436 werden Werner, Friedrich (II.), Kurt und Heinrich genannt, und wieder 1441 Werner, Friedrich (II.), Curt.

Eine genealogische Abfolge ist aufgrund der „dünnen“ Urkundenlage nur bedingt möglich. Daher sind die nachfolgenden Aufzählungen entsprechend unter Vorbehalt zu stellen.

 

1440–1471, Kurfürst Friedrich II., „der Eiserne“

Friedrich (II.) v. Lützendorf (ca. 1410-1478)

Im Jahr 1440 wird der Hohenzoller Friedrich II. Kurfürst und Markgraf der Mark Brandenburg. Bei solchen „Regierungswechseln“ hatten die Lehnsempfänger dem neuen Herrn die Huldigung entgegen zubringen und wurden üblicherweise erneut mit ihren bisherigen Besitzungen und Einkünften belehnt.

Im Jahr 1441 (im Jahr zuvor hatte der neue Markgraf Friedrich II. v. Hohenzollern die Herrschaft über-nommen) empfangen die Brüder Werner, Friedrich (II.), Kurt von Lützendorf das Schenkenamt des märkgräflichen Hofes, ein Burglehen zu Arneburg und verschiedene andere Gerichtsbarkeiten, Besit-zungen bzw. Einkünfte in Klein Schwechten, Goldbeck, Rohrbeck, Paris (Vorwerk bei Wendemark) Iden, Beelitz, Eichstedt, Billberge, Werben, Krusemark. Sehr informativ ist die Übersicht über die Einkünfte:

Die Urkunde nennt alle Lehen im Detail,

 Item im Dorppe Lutteken Swechten III deil des Hogesten gerichtes, und dat VI Del von dem virden Deil des Hogesten gerichtes, in velde und upp der marcke, und dat sydeste gerichte mit aller tobehorunge, Dat kerkenlehn, eynen vrigen Hoff mit IIII hauen, mit Holten, wischen und mit aller tobehorunge, XV stucke geldes, und den dinst, den sy dar hebben.

 Idem Im dorppe to Goltbeke I vrigen Hoff mit VI hauen und van II huuen ut demselben Hoffe, dar geitt aff bedekorne, mit ackerlande, wischen und holte mit aller tobehorunge, dat hogeste und sydeste gerichte in velde und in marcke, dar kerkenlehn, den dynst und III stucke Geldes,

 Item Im dorppe to Rörbeke I stucke geldes,

 Item in dem gerichte to Pariss ouer IIII huuen den tegeden, und dat is verlegen gutt,

Item vor werben II huuen In dem Hoffe to dem velde, wes dar lehne an is,

 Item IIII margk penninge oer dy Höffe, dy Hinrick Heczeldorpp gehatt hefft Im dorpp to Yden VI stucke geldes,

 Im dorpp to Belitz I Stucke geldes,

Item vor Arneborch II Hoffe, wes darlehne an is,

 Im dorppe to Billeberge dat Hogeste und sydeste gerichte, die bede, den Dynst und ore gerechtigkeit ouer den tygel  auen,

 Im dorpp to Eckstede VII stucke geldes,

Item dy lehn van sendte Peters und Pawels Altar in der kercken to Arneborch.

 Im dorpp to krwsemarcke II Hoffe mit dem Dinste und gerichte, VII stucke geldes myn XXX penninge verlegens gudes,

 Item eyn borchlehn to Arneborch mit den Hoffen to sluden mit aller tobehrunge ezc.

Diese weitere Urkunde ist aus dem Lehenscopialbuch

Bei finanziellen Transaktionen wurden Besitztümer und Rechte verpfändet, wenn man sie später wieder einlösen wollte. Im Mai 1448 verpfändeten die Brüder Werner, Friedrich und Curd v. Lützendorf Einnahmen in der Stadt Werben. Dazu gab der Markgraf Friedrich seine Zustimmung. In der nachfolgenden Urkunde von 1448 ist Curd nicht mehr aufgeführt.

1452 und 1454 tritt Friedrich von Lützendorf mehrmals als Bürge bei Veräußerungen derer v. Vintzelberg und v. Eicksted auf.

Von dem genannten Friedrich (II.) (wahrscheinlich der Vater des folgenden Friedrich (III.) haben wir 1436 erstmalig Nachricht, wahrscheinlich bezieht sich die Nennung von 1474 ebenfalls auf diesen Friedrich (II.). Es könnte für diesen Friedrich (II.) eine Lebenszeit von ca. 1410 bis 1478 angenommen werden, er wäre dann ca. 70 Jahre alt geworden.

Für die Bestätigung des Erbschenkenamtes durch Kurfürst Albrecht Achilles am 08.Januar 1472 gibt es keinen bekannten Anlass. Hier wird nur noch Friedrich das Schenkenamt bestätigt. Wahrscheinlich war sein 1448 erwähnter Bruder Werner mittlerweile verstorben.

Am 28.03 1474 wird Friedrich (II.) Schenke (wohnhaft zu lutken swechten) als Bürge für einen Verkauf des Hans Vinzelberg genannt. Das ist die letzte Nennung die  Friedrich (II.) v. Lützendorf zuzuordnen ist.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit großer Wahrscheinlichkeit dem Friedrich (II.) von Lützendorf die Nachkommen Friedrich (III./Domherr), Peter (II.), Curt,  Margarethe und N.N. verh. v. Bismarck (Burgstall) zuzuordnen sind (siehe unten). Friedrich (II.) war mit einer N.N. aus dem Winkel verheiratet. Dazu siehe weiter unten.

 

1471–1486 Kurfürst Albrecht Achilles

Friedrich (III.) ca. 1450 – ca.1519 Schenk von Lützendorf,

Domherr in Stendal und Halberstadt

Im Jahr 1465 finden wir einen Friedrich (III.) Schenk de Lutczendorf, als Studenten an der Universität in Leipzig. Im Wintersemester des Jahres 1465 hat sich Friedrich (III.) bei Rektor Dietrich von Schönberg eingeschrieben. Es war zu der Zeit absolut üblich, schon in jungen Jahren, also mit ca. 14-15 Jahren in Begleitung eines Erziehers auch außerhalb die Universität zu besuchen. Daher könnte dieser Friedrich (III.) um 1450 geboren sein. Seine Brüder waren Peter (II.) und Curt.

Friedrich (III.) schlug ganz offensichtlich die kirchliche Laufbahn ein, denn 20 Jahre später,1485 finden wir ihn als Kanoniker des Stendaler Domstifts St. Nikolai, der in Rom der päpstlichen Kammer die Jahresgabe von 8 Goldgulden übergibt. 1492 besitzt er neben dem Stendaler Kanonikat auch eine Pfründe im Halberstädter Domstift. In einer Aufstellung der Stendaler Domherren vom 16. Mai 1496 erscheint Frederik von Lützendorpp direkt hinter Propst und Dekan und wird als Erffschenke und der Capittel alsse Halberstadt unde Standall senior bezeichnet. Ab 1512 ist er als Kellerer des Domkapitels zu Halberstadt nachweisbar. In einer Urkunde seines gleichnamigen Vetters (Friedrich IV.) zu Klein Schwechten wird er am 1. Mai 1514 genannt.

Im Urkundenbuch von Ilsenburg/Harz, finden wir eine weitere Nennung dieses Friedrich (III.) von Lützendorf vom 4. August 1516.

Sein Vetter (wahrscheinlich sein Neffe, der Sohn von Friedrichs Bruder Peter) Friedrich Schenk (IV.) stiftet am 15. April 1519 eine memoria am Tag des hl. Christopherus für den verstorbenen Kanoniker, hat aber 1528 die dafür vorgesehenen 50 Gulden noch nicht an das Kapitel gezahlt. Anniversarien sind am Dorotheenfest (6. Februar) im Stendaler Dom verzeichnet. Für den Domherrn Friedrich (III.) ist eine Lebenszeit von ca. 1450 bis 1519 anzunehmen, also durchaus ein stattliches Alter von fast 70 Jahren.

Friedrich (III.) von Lützendorf der Domherr (Kellner oder Schenk oder lat. pincerna genannt) von Stendal und Halberstadt (geb. ca. 1450 – ca.1519) ist sicherlich am weitesten in der Welt herumgekommen, er hat in Leipzig und wahrscheinlich in Tübingen studiert.

Friedrich (III.) Schenk von Lützendorf , 1485–1514 Kanoniker, † vor 1519 April, 15.

 

Friedrich ist der Bruder von Peter und Kurt Schenk von Lützendorf zu Klein Schwechten. Im Wintersemester 1465 immatrikuliert sich Friedrich Schenk von Lützendorf bei Rektor Dietrich von Schönberg an der Universität Leipzig.[1] Am 19. Februar 1485 übergibt er als Stendaler Kanoniker der päpstlichen Kammer in Rom die Jahresabgabe (8 Goldgulden), zu der das Stendaler Stift aufgrund seiner Exemtion verpflichtet ist.[2] 1492 besitzt er neben dem Stendaler Kanonikat auch eine Pfründe im Halberstädter Domstift.[3] In einer Aufstellung der Stendaler Domherren vom 16. Mai 1496 erscheint Frederik von Lützendorpp direkt hinter Propst und Dekan und wird als Erffschenke und der Capittel alsse Halberstadt unde Standall senior bezeichnet, obwohl die Stendaler Seniorenwürde seit 1509 Johann Buchholz innehat.[4] Ab 1512 ist er als Kellerer des Domkapitels zu Halberstadt nachweisbar.[5] In einer Urkunde seines gleichnamigen Vetters zu Klein Schwechten wird er am 1. Mai 1514 genannt.[6] Sein Vetter (wahrscheinlich sein Neffe, der Sohn von Friedrichs Bruder Peter) Friedrich Schenk stiftet am 15. April 1519 eine memoria am Tag des hl. Christopherus für den verstorbenen Kanoniker, hat aber 1528 die dafür vorgesehenen 50 Gulden noch nicht an das Kapitel gezahlt.[7] Anniversarien sind am Dorotheenfest (6. Februar) im Stendaler Dom verzeichnet.[8]  (Von Christian Popp zusammengestellt.)

 

Die Domherren, Kanoniker des Stendaler Domstifts St. Nikolai (ursprünglich 12) waren oft in Diensten des Landesherrn oder der Kirche tätig. Sie hatten, wie Friedrich v. Lützendorf, in der Regel eine gute Ausbildung, evtl. mit Studium, absolviert und waren daher für den Staatsdienst bestens qualifiziert. Die Einkünfte, die mit der Stelle verbunden waren, hatte oft einen erheblichen Umfang. Oft war der Inhaber nicht am Ort (keine Residenzpflicht) daher wurden andere, z.B. Vikare mt den kirchlichen Aufgaben (z.B. Messen lesen) betraut und aus den Einkünften finanziert. Domherr in Stendal wurde man auf entsprechenden Vorschlag der bestehenden Mitglieder des Kapitels und konnte dann auf die nächste freie Stelle ins Amt gelangen. Dort „diente“ sich der Amtsinhaber allmählich hoch und konnte bis zum „Senior“ aufsteigen, womit besondere Privilegien und höhere Pfründe verbunden waren. Dekan und Probst wurde man allerdings nicht durch Aufstieg sondern nur auf Vorschlag des Landesherrn, der sich dieses bei der Stiftung des Kapitels vorbehalten hatte.

1473 wird Friedrich Schennke (III.), als Zeuge genannt in der Bestätigung eines Urteils durch Kaiser Friedrich III:

 

 

Um 1475 begegnet uns auch Margarethe von Lützendorf, die mit Busso (I.) von Bismarck auf Burgstall verheiratet war. Sie war eine Tochter des Friedrich (II.) von Lützendorf und der N.N. aus dem Winkel. Möglicherweise war Bussos Ehefrau eine Schwester der Ehefrau des Henning (III.) v. Bismarck (Dr. Georg Schmidt, Das Geschlecht von Bismarck), von der wir den Vornamen nicht wissen. Bussos (I.) Großvater war Nikolaus (III.) v. Bismarck, der gleichzeitig der Urgroßvater von Henning (III.) v. Bismarck war. Möglicherweise handelt es sich bei der Frau (Margarethe v. Lützendorf) aber auch um ein und dieselbe Person, die ein zweites Mal geheiratet hat (zunächst Busso I., dann Henning III.).

Diese Ehefrau des Henning (III.) von Bismarck (geb. ca.1480 – 1528) war eine Vorfahrin [CS3] (9 Genera-tionen nach ihr) des Reichskanzlers Otto von Bismarck. Weitergehende Nachrichten über sie sind nicht bekannt.

Ihr Enkel Abraham von Bismarck, der Sohn ihres Sohnes Friedrich I. (Permutator auf Krevese) wurde 1589 auf Krevese durch Daniel von Rehdern wegen Grenzstreitgkeiten erschossen. Auf einer steinernen Grabtafel in der Klosterkirche Krevese für Abraham v. Bismarck findet sich auch das Wappen derer v. Lützendorf, ebenso auf einer hölzernen Wappentafel an der Wand der Kirche in Krevese.

Abb. unten. Das Wappen unten links ist das v. Lützendorf, also die Großmutter (Ehefrau des Henning III.von Bismarck, Burgstall) des Toten, ebenso das Wappen auf einer hölzernen Tafel, linke Reihe 2. v. oben. Beide Abbildungen sind aus der Kirche zu Krevese (aufgenommen 2007).

       

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Peter (II.) v. Lützendorf (ca. 1455 – 1513)

Ab 1478 finden wir Urkunden mit einem weiteren Peter (II.) von Lützendorf. Dieser war wohl ein Sohn von Friedrich (II.) ebenso wie seine Brüder Friedrich (III./Domherr) und Curt. Zunächst tritt er am 21.03.1478 als Bürge für einen Verkauf des Hans v. Vinzelberg auf.

Im Frühsommer des Jahres 1478 hatten sich Peter (II.) und sein Bruder Curt von Lützendorf ganz offensichtlich mit der Stadt Halberstadt in eine kriegerische Auseinandersetzung begeben und waren unter Verlust ihrer Waffen und Pferde dort festgesetzt worden. Erst nachdem sie die Urfehde (Friede) geschworen hatten und sich Gebhard v. Alvensleben und Heinrich v.d. Schulenburg für sie verbürgt hatten, kamen sie frei, allerdings unter Verlust ihrer Pferde und Waffen. Das damals gebräuchliche Fehdewesen, was eigentlich als rechtmäßiges Mittel galt um Streitigkeiten auszutragen, wurde oft so eigenmächtig ausgelegt, dass auch schlichte Räubereien, Raubrittertum, darunter ausgeübt wurden. Was die Lützendorfer in Haldensleben zu suchen hatten ist nicht erklärlich. Haldensleben liegt weit weg von Klein Schwechten. Aber offensichtlich hatten die beiden sehr gewichtige Bürgen, denn v. Alvensleben und v.d.Schulenburg waren die angesehensten Familien in der Altmark. Ob für diese Bürg-schaft eine Gegenleistung zu erbringen war ist nicht belegt. Oft genug waren auch die v. Alvensleben und v.d. Schulenburg in solche Auseinandersetzungen verwickelt.

Später, 1482, erfahren wir, das auch Werner Schenk in Auseinandersetzungen verwickelt war, allerdings auf Veranlassung der v. Alvensleben und v.d. Schulenburg gehandelt hat. Ob dieser Werner Schenk ein v. Lützendorf war, scheint zweifelhaft, da  er in entsprechenden vorherigen Urkunden nicht mehr genannt wird. Es könnte sich daher auch um einen Schenk v. Flechtingen handeln (s.u. 1482).

 

1479 sind Auseinandersetzungen, Beraubungen, Überfälle zwischen dem Erzstift Magdeburg und der kürfürstlichen Seite zunächst belegt. Die Schenken v. Lützendorf haben dabei den Kurfürsten Albrecht unterstützt. Aber auch die Schenken selbst sind nicht von Übergriffen der Magdeburger Vasallen gefeit gewesen. Der Gefolgsmann des Magdeburger Stiftes, Frentzke von dem Werder, nahm den Schenken und ihren Mannen vor Klein Schwechten dreieinhalb Schock Pferde und Otto von Plate zehn fette Schweine ab. Peter Schenke hat dem Otto v. Plate acht Pflugpferde aus dem Städtchen Jerichow genommen. In der hier genannten Urkunde von 1479 wird der offensichtlich kürzlich verstorbene Vater der Schenken (Friedrich II.?) und Peter (II.) Schenke erwähnt. Das Kapitel und Stift in Magedburg war hier in Erbauseinandersetzungen der Lützendorfer verwickelt. Diese haben den Lützendorfern wohl ihr Erbe vorenthalten, das sie nach dem Tod ihres Vaters als von seiner Schwester wegen Herwig v. Damhuss (demnach wohl ein Verwandter, evtl. mit einer von Lützendorff verheiratet, also Schwager ) herkommend bezeichnen.

 

1481 unterzeichnet Peter (II.) Schencke die Erklärung der Altmärkischen Ritterschaft von Tangermünde wegen der Landbede.

1482 waren wohl die Auseinandersetzungen mit dem Erzstift Magdeburg endgültig abgeklungen, denn der Administrator von Magdeburg und Halberstadt versöhnt das Kloster Huysburg (bei Haldensleben) mit Werner Schenk, Hans v.d. Schulenburg und Bernd v. Alvensleben wegen etlicher Pferde und Kühe, die Schenk auf Veranlassung  der beiden anderen dem Kloster nahm.

Offen bleiben muß ob dieser Werner Schenk auch derjenige ist, der 1441 zusammen mit seinen Brüdern Friedrich (II.) und Kurt mit dem Schenkenamt belehnt worden ist.

1483, als der Schulze von Klein Schwechten Claus Geyster, eine Rente an die Jacobikirche in Stendal verkauft, geben Peter (II.) und Curd genannt die Schenken, als Claus Geysters Junker ihre Zustimmung zu diesem Verkauf.  

Peter (II.) hatte (1492) zwei Brüder mit Namen Friedrich (III.) (Domherr bis ca. 1516, siehe oben) und Curt. Von Curt gibt es wenige weitere Informationen. Letztmalig ist von Curt in einer Urkunde von 1516 die Rede, zusammen mit seinen Brüdern Friedrich und Peter sowie Hermann (von dem ist bisher keine Nachricht bekannt, evtl. handelt es sich auch um eine fehlerhafte Übermittlung).

1486-1499 regiert Kurfürst Johann „Cicero“

Von einer Huldigung zu Beginn seiner Regierungszeit liegen keine Dokumente vor.

Im Jahr 1488 bzw. davor gab es dann kriegerische Auseinandersetzungen mit mecklenburgischen Va-sallen. In einer Aufstellung finden wir verzeichnet dass Ernst Koppenow zu Mernitz, Jasper Tiden, Jasper Tulendorp, Berthold Lützow und Both den Schenken zu Schwechten 3 Schock Pferde im Wert von 6 Gulden genommen haben.

16.4.1495 verschreiben Peter und Kurt Schenke zu Lütken Schwechten dem Arend Engel, Bürger zu Werben und seiner Ehefrau Catharina eine jährliche Rente von 5 ½ Gulden weniger 1 Schill. Rheinl. für 100 gute rheinl. Gulden auf Wiederkauf. Diese Rente wurde offensichtlich nie zurückgekauft, denn sie gelangte viele Jahre später (1599) zusammen mit anderen Verschreibungen der Gebr. Schenke an die Nikolaikirche in Berlin.

Am 06.04.1492 verkauft  Peter Schenk zu lutkeswechten mit Willen seiner Brüder Friedrich (II.), Dom-herr zu Halberstadt und zu Stendal und Curd, alle die Schenken genannt, verschiedene Hebungen an Nicolao Insel, den Vicar der Marienkirche zu Stendal:  u.a. von Titke Borstels Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge, von Peter Suechtens (Schwechten) Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge, von Hans Scroders Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge, von Heyne Schultens Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge, von Claus Voltzers Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge, von Hans Kerstens Haus und Hof und des Hauses Zubehörungen fünf Schillinge. Für diese jährlichen Renten erhielt Peter Schenk fünfzehn Mark Stendalscher, die sie (die Schenken) dem Nicolaus Insel wieder abkaufen konnten in welchem Jahr sie wollen.

Neben den Lützendorfer werden hier auch die Namen von Ackerleuten aus Klein Schwechten genannt: Titke Borstel, Peter Suechten (Schwechten), Hans Scroder (Schröder), Heyne Schultens, Hans Kersten. Ein Jahr später erfahren wir die Namen von zwei weiteren abgabepflichtigen Ackerleuten aus Klein Schwechten, nämlich Claus Folschers und Peter Hagens, deren Abgaben von den v. Vinzelberg an Ludwig Schwarzkopf verpfändet werden.

 

1499–1535 Kurfürst Joachim I., „Nestor“ 

1499/1500 huldigen Friedrich (III.), Curt und Peter (II.) (Brüder)  Schenken zu Schwechten, dem Kurfürsten Joachim I. und Markgraf Albrecht in Stendal,

 

1535–1571  Kurfürst Joachim II., „Hector“
Unter seiner Herrschaft hielt die Reformation Einzug in Brandenburg. Er selbst bekannte sich 1558 durch die Unterzeichnung des Frankfurter Rezesses zur Augsburgischen Konfession.

 

Friedrich (IV.) v. Lützendorf (ca.  1480/5 –1547)

Peter (II.) v. Lützendorf hatte einen Sohn mit Namen Friedrich (IV.) von Lützendorf, der 1513 nach dem Tod seines Vaters Peter (II.) seine väterlichen Lehen und das Erbschenkenamt verliehen bekommen hat.

 

 

Dieser Friedrich (IV.) wird als ein Vetter des Domherrn Friedrich (III.) bezeichnet.

Die nächste Erwähnung des Friedrich (IV.) ist aus dem Jahr 1514. Er nimmt mit Zustimmung seines Vetters (Onkel) Friedrich (III./Domherr) ein Darlehen auf seinen Hof in Klein Schwechten auf. Weitere Verkäufe und Verpfändungen folgen.

Aus welchem Grund diese Verpfändungen und Kredite getätigt wurde ist nicht erkennbar. Möglicherweise ist aber ein Zusammenhang mit den Investitionen in Billberge zu sehen.  Friedrich (IV.) ist derjenige, der in der Mitte des 16. Jahrhunderts zusammen mit seinem Sohn Christoph auf einer wüsten Feldmark das Gut Billberge [CS4] aufbaut. Er nahm wahrscheinlich auch dort seinen Wohnsitz.

Aus dem Einnahme- und Ausgaberegistern des Landschosses 1540-1542. Steuer der Ritterschaft, der Geistlichen und kleinen Städte erfahren wir die Höhe des Landschosses, den die v. Lützendorf auf-bringen mußten: ... 30 gl. Friderich Schenke vor sich und seinen sohn Cristoff...

Damit lagen die Lützendorfer ziemlich klar im oberen Bereich, vergleichbar mit denen v. Lüderitz (40 gl.), v. Itzenplitz (32 gl.) v. Borstel (34 gl.) v. Rundtorf (52 gl). Die meisten Mitglieder der Ritterschaft hatten deutlich geringere Abgaben zu erbringen.

Mit der Vergrößerung ihrer Wirtschaftsflächen in Billberge verlangten die Schenk v. Lützendorf mehr Dienste von den Bauern in Klein Schwechten, was aber gegen den Landtagsbeschluß von 1540 verstieß, wonach die Bauern dienen sollten wie von alters her.

Diese Dienste der Bauern bestanden aus:

Bauern: 6 Tage Pflügen, 3 Tage Holz fahren, Bier aus den Städten im Lande holen, Korn- und Wollfuhren, 3 Tage Mist fahren, die Ehefrauen der Schenk nach Bedarf zum Markt, zu Kösten (Gastmahl) und zu Freunden (Verwandten) wie von alters fahren und zu den Bauten nach Landesgebrauch wie üblich dienen.

Kossäten: Gras mähen, aber nicht auf neuen Wiesen, Sommerkorn mähen in Klein Schwechten, aber in Billberge nur 1 Tag gegen 1 stend Groschen (gr) für Essen und Trinken, Kavelholz schlagen ud Zäune für die Saat und Wiesen machen wie vor alters, Bauhilfsdienste, 4 Tage Mist laden, eine lange Reise außerhalb und zwei kurze innerhalb des Landes laufen, bei Mehrbedarf gegen Lohn

Kossätenfrauen: die Schafe in Billberge waschen und scheren, das Sommerkorn in Klein Schwechten binden, Heuhaufen aufstellen und in die Scheune bringen helfen, den Flachs bearbeiten, den Kohlgarten wie gewohnt bepflanzen.

Wie man erkennt, waren für Bauern (Ackerleute) Dienste mit Gespann und für Kossäten Handdienste fällig. Wegen der Arbeit auf dem Gut Billberge gab es eine Auseinandersetzung der Schenk v. Lützendorf mit den Bauern in Klein Schwechten, die nicht in gleichem Umfang in Billberge wie in Klein Schwechten Dienst tun wollten. Schließlich gab es darüber 1543 eine vertragliche Regelung, deren Ausführung allerdings eines Eingreifens des Kurfürsten bedurfte, der Unsern liben getreuen schultzen, pauren und gantzer gemeinde des Dorffs lutkenschwechten auf ihre Verpflichtungen hinwies.

So sah die neue Regelung aus: Die Hüfner und Kossäten sollten das Winterkorn zu Klein Schwechten und Billberge, an jedem Ort 1 ½ Tage, mähen, alles Winter- und Sommerkorn und Heu in Klein Schwechten ein und das Futter im Winter von dort nach Billberge fahren; doch seien sie das von den neuen Wiesen, die die Schenk an sich bringen, zu tun nicht schuldig.

Interessanterweise wurde in Billberge ein Weinmeister beschäftigt. Also ein Hinweis auf Weinanbau im Mittelalter in der Altmark.

Bei der 1. Kirchenvisitation im Jahr 1540 wird Friedrich (IV.) ein Kirchenlehn in Arneburg entzogen, das schon vor mehr als 200 Jahren von seinen Vorfahren gestiftet worden war.

Seine Beschwerde über diese Einziehung beim Kurfürsten bleibt aber erfolglos wie man der o.a. Antwort entnehmen kann..

Im 16. Jahrhundert verbreitete sich aber auch immer mehr das sogen. „Bauernlegen“. Damit ist das Einziehen von Bauernhöfen (Ackerhöfen) zu den Rittergüten zu verstehen. Damit vergrößerten die Adligen ihren eigenen Betrieb um so die eigene Wirtschaftskraft zu steigern. Besonders bei wüsten Hofstellen fiel das leicht, denn die Flächen waren praktisch herrenlos und wurden entsprechend mitgenutzt und die Höfe nicht wieder neu besetzt. In Klein Schwechten scheint dieses Vorgehen des Adels aber nicht in so großem Umfang stattgefunden zu haben, denn noch im 17. Jahrhundert in den Kontributionslisten von 1684/85 sind für Klein Schwechten 10 bewirtschaftete und ein wüster Ackerhof verzeichnet, der zum Rittergut eingezogen war.  Wahrscheinlich waren es ursprünglich einmal 12 Ackerhöfe und drei Ritterhöfe (s. Landbuch v. 1375).

Warum der Kurfürst das Angefälle an Friedrichs (IV.) Lehen (und dem des Busso v.d.Schulenburg, v. Königsmarck, Heinrich v. Redern) im Jahr 1547 dem Wolf v. Kloster verschreibt ist unklar, denn mit Christoph v. Lützendorf war Friedrichs (IV.) Lehenserbe vorhanden. Die Urkunde vom 29.9.1547 gibt dazu keinerlei Aufschluß. Unklar ist ebenfalls warum der Kurfürst am 22.07.1550 das gleiche Angefälle nunmehr dem Günzel von Bartensleben verschreibt.

Friedrich (IV.) war verheiratet mit Anna v. Jeetze, anschließend auch noch mit Magdalena v. Barby. Für Magdalena v. Barby verfaßte er im Jahr 1540 einen Leibgedingebrief, um sie im Alter zu versorgen. 

Bis 1547 haben wir Nachricht von Friedrich (IV.) dem Sohn von Peter (II.), er ist der Vater von Christoph, oder auch Christoffel genannt. Friedrich (IV.) wird etwa 1485 geboren sein und bis ca. 1547/50 gelebt haben, er wäre dann ca. 65 Jahre alt geworden.

 

1571–1598 Kurfürst Johann Georg

 

Christoph (Christoffel) von Lützendorf (ca. 1520-1585)

entstammt aus der Ehe des Friedrich (IV.) mit Anna v. Jeetze.

Catharina v. Lützendorf (verh. mit Baltzar v. Itzenplitz, Grieben) entstammt aus der weiteren Ehe des Friedrich (IV.) v. Lützendorf mit Magdalena v. Barby a.d.H. Kalitz

Bekannt ist ebenfalls eine Gertraud von Lützendorf, die ca. 1550 mit Hans v. Tresckow (auf Klein Mangelsdorf und Schlagenthin –mit 4 Brüdern- gest. 1555) verheiratet war. Sie hatten ein Kind (ebenfalls mit Namen Hans v. Tresckow, ca. um 1550- 1590) dieses Kind Hans von Tresckow war verheiratet mit Margarethe v. Katte, sie hatten 2 Kinder, nämlich Daniel (geb. 1563, gest. 1616 s. Totenschild Dorfkirche Milow + Ahnen Tresckow) und Gertrud v. Tresckow, gest. 1606 (evtl. läßt sich aus dem Namen Daniel eine familiäre Beziehung ableiten zu Daniel v. Lützendorf, der evtl. ein Bruder oder Neffe der Gertraud sein könnte.). Der weitere Verbleib ist nicht bekannt. 

Gertrud könnte eine Schwester des Christoph von Lützendorf sein.

In einer weiteren Internet-Quelle wird Hedwig von Lützendorff als Ehefrau des Markus von Möllendorf genannt. Der ebenfalls Markus genannten Sohn dieser beiden war mit Katharina von Jagow verheiratet und diese hatten einen Sohn Burchard Hartwig von Möllendorf der 1620 Elisabeth Tugendreich von Lüderitz geheiratet hat. 

Auch diese Hedwig könnte eine Tochter des Friedrich (IV.) von Lützendorf sein.

 

Ob es noch weitere Nachkommen gab, ist nicht bekannt.

Im Jahr 1553 tritt Christoph von Lützendorf auch als Verfügungsberechtigter des Besitzes auf, da er die Pacht von Hufen in Arenbruk (Arneburg?) verkauft.

Christoffel von Lützendorf hat selbst einen Gedenkstein in der Kirche von Klein Schwechten hinterlassen (1570). Auch hier ist ein Friedrich (V.) (als Kind?) erwähnt. Nach diesem Stein von 1570 war Christoffel von Lützendorf verheiratet mit Emerentia v. Hake. Emerentia ist offensichtlich im Jahr 1571 oder kurz davor verstorben. Auch die Kinder Friedrich, Judith, Maria und Ingeborg sind offensichtlich kurz vorher verstorben. Das steinerne Epitaph in der Kirche von Klein Schwechten gibt darüber Auskunft.

 

Emerentia v. Hake war vermutlich die Schwester des Wichmann v. Hake zum Berge. Ihr Vater war Ludwig I. v. Hake (ca. 1485 – ca. 1537), ihre Mutter war Anna v. Krummensee, a.d. H. Alt-Landsberg.

Aus der Ehe des Christoph von Lützendorf mit Emerentia v. Hake sind folgende Nachkommen bekannt:

Daniel von Lützendorf als Lehenserbe, sowie seine Schwestern (von 7 Schwestern sind 6 namentlich bekannt.

Emerentia (verh. mit Jobst v. Bismarck, Schönhausen sie starb 1590 ohne Nachkommen. mehr s.u.)

Hypolita (verh. mit Jacob v. Schlieben), hier liegen keine weiteren Informationen vor.

Magdalena (verh. mit Joachim v. Ribbeck, Havelland), von ihr ist bekannt, dass sie mit den Söhnen in Auseinandersetzungen wegen des Leibgedinges verwickelt war.

 

 

Catharina (verh. mit Jeremias v. Lüderitz auf Lüderitz),

Catharina von Lützendorf hatte von ihrer Schwester Emerentia ein recht umfangreiches Erbe erhalten wie z.B. Schmuck und Kleinodien sowie etliche Tausend Taler Bargeld, die ihr Mann Jeremias in das Lüderitzsche Lehensgut Walsleben gesteckt hatte, das er hoch verschuldet geerbt hatte. 1622 klagt Catharina gegen die Brüder ihres Mannes als Lehnsnachfolger über die Herausgabe dieser von ihr aus dem Erbe eingebrachten Mittel. (Schöppenstuhlsakten)

 

(Uber Herrn Werner Vollmar aus Hagen habe ich verschiedene Unterlagen über v. Lützendorf erhalten. Dieser W. Vollmar führt seine Vorfahren auf Catharina v. Lützendorf zurück, die in Lüderitz mit dem Jeremias v. Lüderitz verheiratet war. Allerdings schildert Catharina schildert in ihrem oben erwähnten Brief an den Brandenburger Schöppenstuhl, dass ihr Mann und sein einziger Sohn verstorben sind. Danach hat dieser H. Vollmar seine Unterlagen revidiert.)

 

Maria (verh. mit Elias v. Lüderitz), Elias war der Bruder von Jeremias v. Lüderitz, mit dem Marias Schwester Catharina verheiratet war. Weitere Informationen liegen nicht vor.

 

Anna (verh. mit Antonius v. Rochow) aus dieser Ehe ist ein Kind bekannt, nämlich Christof v. Rochow, der am 14.Jan. 1571 im Alter von 6 Jahren verstorben ist (s. Epitaph, Kirche, Kl. Schwechten), unten rechts das Wappen der Anna v. Lützendorf aus dem genannten Epitaph.

  

 

Verbindungen zu v. Bismarck

Die schon fast traditionelle Hochzeit mit denen v. Bismarck wurde 1571 fortgesetzt. Christoph von Lützendorf verheiratete sich nach dem Tod seiner Frau Emerentia v. Hake in weiterer Ehe mit Margarethe von Bismarck. Sie war die Schwester des Jobst v. Bismarck auf Schönhausen, der mit Christophs Tochter Emerentia von Lützendorf verheiratet war. Dazu gibt es einen umfangreichen Ehevertrag (Stölzel, Schöppenstuhlakten)

            

Zeugen für diesen Ehevertrag auf Seiten Christoph von Lützendorfs sind Wichmann Hake zum Berge (wahrscheinlich sein Schwager), Hans von Treskow zu Schlagentin (verh. mit Gertraut v. Lützendorf, von der aber nicht klar ist ob sie eine Tochter des Christoph war oder eine andere Verwandte), Gerth von Lüderitz zu Walsleben (mit Jeremias v. Lüderitz, dem Lehenserben von Walsleben, war Christophs Tochter Catharina verheiratet), Antonius von Rochow zur Goltze (Christophs Schwiegersohn, Ehemann seine Tochter Anna v. Lützendorf), Fritze von der Schulenburg. Ganz offensichtlich hat sich Christoph als Zeugen für diesen Vertrag engste Verwandte ausgesucht, Schwager, Schwiegersöhne etc. Margarethe v. Bismarck war offensichtlich schon älter und wahrscheinlich auch vorher schon verheiratet. Sie starb im Jahr 1581.

In der Kurfürstliche Kanzlei=Ordnung vom 26.08.1577 wird Christoff  Schenck von Lutzelndorff zu lutcken Schwechten genannt als „beschlossen vom Adell“ in der Altmark.

Naturgemäß gibt es für die jüngere Zeit mehr schriftliche Quellen, so auch über die familiären Bindungen derer von Lützendorf mit den Familien von Bismarck, von Lüderitz, von Hake, von Rochow, von Ribbeck, von Treskow, von Jeetze, von Bartensleben. Christoph starb vor dem Jahr 1585, da in diesem Jahr die ausstehenden Ehegelder auf das Gut Billberge eingetragen wurden, das zu dem Zeitpunkt bereits auf Christophs Sohn Daniel v. Lützendorf übergegangen war. In einer Antwort auf eine Rechtsanfrage des Daniel v. Lützendorf an den Brandeburger Schöppenstuhl wird Margarethe v. Bismarck als Witwe des Christoph v. L. bezeichnet. Demnach muß er schon vor ihr (1581) verstorben sein.

 

Jobst v. Bismarck, Schönhausen, Schwiegersohn und Schwager

Noch ein kleiner Abstecher zu Jobst von Bismarck und seiner Frau Emerentia v. Lützendorf. Jobst war zusammen mit seinem Bruder Georg der erste Besitzer von Schönhausen. Die v. Bismarck hatten ihren umfangreichen Besitz Burgstall ca. 1565 unter Druck an den Kurprinzen verkaufen müssen und erhielten u.a. Schönhausen als Ausgleich. Ein anderer Teil der Familie erhielt u.a. Krevese, das später mit Schönhausen vereinigt wurde da die Schönhausener keine männlichen Nachkommen hatten. Von Jobst und Emerentia befinden sich steinerne Grabplatten/Epithaphe in der Kirche von Schönhausen. Aus den Wappen und der Anordnung dieser ist Emerentias Herkunft erkenntlich:

 Emerentia   Jobst

Auch für Jobst gibt es eine Grabplatte. Hier wird sein Todesdatum mit 20.Juni 1589 angegeben. Er starb ohne Erben und hinterließ seine Witwe Emerentia Schenkin v. Lützendorff, die am 6. August 1590 starb.

 

Die Grabdenkmäler des Ehepaares in der Kirche von Schönhausen nehmen die Realität des Erlebten anscheinend nicht wahr. Sie setzen auf Hoheit, Glanz und Macht. Jobst ist in bester spanischer Ritterrüstung dargestellt, die Hand am Degen, auch im Gesichtsausdruck ein Mann des Adels. Vier Wappen der Ahnenfamilien bestätigen es. Emmerentia v. Lützendorff trägt das geistliche Gewand einer Domina - die sie nicht war - mit Halskrause und strengem langen Mantel, aus dem nur ihre betenden Hände herausschauen. Es gibt auch bei anderen Epitaphien einen Stil der Verherrlichung mit Fahnen und Waffen als Trophäen. Aber bei dem Ritter Jobst und der Dame Emmerentia wird man doch nachdenklich. Soll hier ein vergangenes Rittertum dargestellt werden? Aber Vermutungen führen nicht weiter. Vielleicht ist es in der Kirche von Schönhausen eine jener Stellen, da dem fragenden Betrachter gegenüber Steine der Epitaphien zu reden beginnen.

 

Die Grabplatte der Emerentia v. Lützendorf zeigt die Wappen und gibt damit einen Einblick in die Herkunft.

 

v. Lützendorff (oben links, ihr Vater)

 

von Hake (oben rechts, ihre Mutter)

 

von Barby (u. links, ihre Großmutter, väterlicherseits)

 

von Schwarzkoppen (u. rechts, ihre Urgroßmutter   , väterlicherseits.)

 

Diese Wappen bezeichnen die Herkunft der Frau, als Mutter eine geb. v. Hake, die Emerentia v. Hake, die auch auf dem Epitaph in der Kirche von Klein Schwechten erwähnt ist. Also hätte die Tochter den gleichen Vornamen wie die Mutter (Emerentia). Das war auch üblich. Sie starb dann (1590) ca. 20 Jahre nach Ihrer Mutter (ca. 1571) und ihr Vater Christoph heiratete dann (Ehevertrag vom 22. Oktober 1571) die Schwägerin seiner Tochter, Margarethe v. Bismarck.

Jobst v. Bismarck hatte noch seine Schwestern Margarethe und Anna, dazu s.u..). Jobst hat seine Frau in einem umfangreichen Leibgedinge besonders gut versorgt, was auch ein Zeichen für die gute wirtschaftliche Lage ist. Ganz offensichtlich war Jobst aber auch „kein Kind von Traurigkeit“. 1554 mußte er sich zusammen mit seinem Bruder Jörgen (Georg) wegen Erschießung von Bauern in Väthen und Gottberg verantworten.

Jobst starb 1589, seine Erben waren seine Frau Emerentia und die Kinder seiner Schwester Anna v. Bismarck, die in zweiter Ehe mit Joachim von Lüderitz verheiratet war. Auch Emerentias weitere Schwestern Catharina v. Lützendorf war mit einem von Lüderitz, nämlich Jeremias v. Lüderitz verheiratet, ihre Schwester Anna v. Lützendorf war mit Elias v. Lüderitz verheiratet. Catharina erbte von ihrer Schwester Emerentia ein umfangreiches Vermögen. Joachim v. Lüderitz war ein Neffe des Jeremias.

Zu Beginn des Jahres 1579, am 21.01.1579 nimmt Kurfürst Johann Georg eine interessante Handlung vor: er bestätigt die (vor vielen Jahren, 1495) von den Gebrüdern Peter und Kurt Schenke zu Klein Schwechten verschriebene Rente für die Nikolaikirche in Berlin. Dieses ist ca. 80-100 Jahre nach deren Lebzeiten und gibt einen Hinweis auf die Verwendung von Rentenverschreibungen auch nach Berlin hin.

Einen weiteren Hinweis auf dieses Wirken finden wir dann 1599. Die Erben der verstorbenen Witwe des Dr. Heinrich Goldbeck erklären, dass letzterer der Nikolaikirche zu Berlin zur Besoldung dreier Kaplane ihr aus zwei Verschreibungen der Gebrüder Schenke zu Klein Schwechten 1495 und 1529 verschriebene Kapitalien von 200 fl. und davon zu erhebende 10 ½  fl. Zinsen durch ihr Testament legiert haben und vermachen solches der genannten Kirche.

 

 

Dr. Heinrich Goldbeck war kurfürstl. Rat und Landeshauptmann der Altmark. Sein Bruder Andreas Goldbeck war Bürgermeister in Werben (Enders, Die Altmark). Sie waren eng verwandt mit der Stendaler  Bürgerfamilie (schon seit dem 14. Jhrt. belegt), die etliche Bürgermeister und Ratsherren stellte. Die Familie insgesamt, aber auch einzelne Mitglieder, hatten umfangreiche Einkünfte in Dörfern vor allem im Landkreis Stendal. Zum Verwandtschaftsgrad gibt es hier (Urkunde s.o.) eine Diskrepanz zu Enders.

 

1598–1608 Kurfürst Joachim Friedrich,   1608–1619 Kurfürst Johann Sigismund

Daniel v. Lützendorf (geb. um 1550 – ca. 1614)

war der letzte männliche Vertreter dieser Familie. Mit ihm ist um 1614 das Geschlecht in der männ-lichen Linie erloschen. Daniel hat den Besitz und das Erbschenkenamt von seinem Vater Christoph v. Lützendorf übernommen und war mit Judith von Rochau verheiratet. Er hatte neben dem väterlichen Besitz auch eine erhebliche Schuldenlast zu übernehmen. Ein Großteil dieser Schulden resultierten aus dem Ehegeld für seine insgesamt 7 Schwestern (Namen siehe oben). Ob Daniel seinen Sitz in Klein Schwechten oder Billberge hatte ist nicht bekannt. Das Gut Billberge war Bestandteil des Leibgedinges für seine Frau Judith. Möglicherweise deshalb weil die Familie dort lebte.

Das Gut Billberge war durch Daniels Großvater Friedrich (IV.) von Lützendorf und seinen Vater Christoph v. Lützendorf auf einer wüsten Feldmark, wie er selbst angibt, aufgebaut worden. Über die Größe diese Gutes liegen keine Informationen vor. Für 1588 wird ein Weinmeister auf Gut Billberge erwähnt.

Daniel selbst war auch von einem anderen Schicksalsschlag getroffen als 1588 sein Gut in Billberge aufgrund von Brandstiftung in Flammen aufging. Dieses, die sicherlich unangemessen hohen Ehe-gelder für die Schwestern und die schwierige wirtschaftliche Lage zu Beginn des 17. Jahrhunderts kennzeichnen die wirtschaftliche Situation derer v. Lützendorf.

Zur Musterung der Lehenspferde im Jahr 1588 in Gardelegen entsandte Daniel v. Lützendorf, Erbschenke,  3 Lehnpferde.

1600 war die zweite Generalkirchenvisitatin in der Altmark beendet. Für Lütke Schwechten wurden die Schenken v. Lützenberg (Schreibfehler) als Collatores genannt. Das heißt, sie waren für das „Inkasso“ der kirchlichen Einkünfte zuständig.

Daniel selbst war auch in der Landespolitik aktiv. Er vertrat zusammen mit anderen altmärkischen Adeligen wie v.d.Schulenburg, v.d. Knesebeck, v. Jagow, v. Bartensleben und v. Alvenleben die heimi-sche Ritterschaft in den Ausschüssen der Landschaft der Kurmark Brandenburg. In dieser Funktion war er Interessenvertreter der Ritter aber auch Berater des Markgrafen. Wir können also durchaus unterstellen, dass er eine entsprechende qualifizierte Ausbildung, Ansehen und Erfahrung hatte. Seine Teilnahme an den Ausschußsitzungen für den 30. März 1595, 15. Juni 1597, 3. Febr. 1598, 18. Mai 1600, 20. Okt. 1602, 27. Juni 1605 und im Sept. 1609 sind belegt.

Die Ausschußsitzung der Landstände am 20. Oktober 1603 mußte Daniel ausfallen lassen. Er entschul-digte sich mit Leibesschwachheit. Für September 1609 ist letztmalig die Teilnahme Daniels v. Lützen-dorf an einer Auschußsitzung (meist in Berlin) belegt (vergl. Croon, Die kurmärkischen Landstände v.1571-1616).

1608 führt der Landreiter Joachim Buntsche seine „Relation und Vorzeichnis über den Polchowschen Kreis und Beritt“ und nennt in dieser Aufstellung „Lütken Schwächten, gehört Daniel v. Lützendorf. Ist darin geseßen“ und „Mullendorf. Denen v. Luderitz, Daniel v. Lützendorf hat es zum Unterpfand ein. Dienen dem Haus Tangermunde und wohnen darin Joachim und Albrecht Gebrüder v. Dalchowen.“

Für 1609 ist auch das seiner Frau Judith von Rochow zugesagte Leibgedinge überliefert. Er macht darin deutlich, dass ihm sein Vater erhebliche Schulden hinterlassen hat und er nun bei zunehmendem Alter es seiner Frau schuldig sei, sie entsprechend zu versorgen. Sie erhält das Gut Billberge mit dem dazugehörigen Dorf Goldbeck mit Ober- und Untergericht, Diensten, Pächten, Wiesen u.a.m.

 

1610 war erneut Musterung in Gardelegen. Im Verzeichnis der Ritterschaft und Personen vom Adel in der Altenmarke und wie ein jeder auf die Freitags nach Reminiscere Anno 1610 gehaltenen Musterung zu Gardelegen gestaffiert befunden worden ist wieder Daniel v. Lützendorff Erbschenk mit 3 Pferden, dazu ein Rustwagen mit 2 Pf. aufgeführt.

Unter dem 04.02.1614 wurde ein Revers über die Güter Daniel v. Lützendorfs aufgesetzt, das für Adam Gans zu Putlitz gedacht war. Es kam nicht mehr zur Ausführung da Daniel v.Lützendorf offensichtlich vorher verstorben war.

Nach dem Tod des Daniel von Lützendorf  wurden das Gut Klein Schwechten und auch das Gut Billberge als ehemaliger Besitz der v. Lützendorfs von Adam Gans v. Putlitz als Statthalter geführt. Am 29.12.1615 wurde er dannmit den Lützendorfschen Gütern belehnt. Dieser war als Hof- und Erbmarschall ein enger Vertrauter des brand. Kurfürsten. Das war sozusagen standesgemäß, da die v. Lützendorf zu den bedeutenderen Adeligen (Schlossgesessenen) gehörten und damit juristisch direkt dem Kurfürsten unterstanden. Daniel war auch Vertreter der Landstände.

Am 2. Juli 1622 erbittet Catharina von Lützendorf als Witwe des Jeremias v. Lüderitz und als Erbin ihrer Schwester und deren Ehemann Jobst v. Bismarck beim Brandenburger Schöppenstuhl Rechtsauskunft in einer Rechtsfrage gegen die Brüder Ihres Mannes als seine Lehnserben, nachdem sie aus der Erbschaft etliche tausend Taler bar, Ketten und Kleinodien in Brief und Siegel ihrem Eheman überantwortet, welcher damit das Lehnsgut zu Walsleben bezahlt und allerlei Verpflichtungen abgetragen hat. Sie fordert dieses Geld zurück, da es nicht zum Lehensgut Walsleben gehört.

 

 

  

 

Johannis de Vinzelberg:, ein Verzeichnis der altmärkischen Lehen-Pferde vom Jahr 1623, hier sind die Freyherren von Putlitz mit 2 Lehnpferden wegen Daniel von Lützendorf aufgeführt. Ganz offensichtlich also als Rechts- bzw. /Pflichtennachfolger. Billberge ging später an die von Görne und an von Chwalkowsky, Klein Schwechten ging an v. Bülow (Gartow) (für 1625 ist bereits Wilbrandt Kron als ein bülowscher Verwalter für Klein Schwechten benannt.).

 

Die Angaben über das Aussterben der Familie v. Lützendorf in den verschiedenen Quellen variieren. Als letztes männliches Mitglied ist Daniel v. Lützendorf vor 4.2.1614 verstorben. Das letzte weibliche Mitglied der Familie, von dem wir Nachrichten haben, war Emerentia von Lützendorf, die mit Achaz von Bartensleben (Erbherr) aus dem Hause Wolfsburg verheiratet war und beim Tode ihres Sohnes Günther von Bartensleben 1663 noch am Leben war. Über

Aus einer sehr viel späteren Urkunde, einem Brief an den Landreiter zu Stendal Michael Bors, aus dem Jahr 1695 erfahren wir, dass die v. Lützendorf auch Besitz in Grassow hatten, den sie an die von Jeetze verkauft hatten. Weiters dazu ist nicht bekannt. Aber wir erinnern uns, dass Friedrich (IV.) von Lützendorf mit Anna v. Jeetze verheiratet war.

Offensichtlich war in der Dokumentation der Lehensnachfolge nach Daniel v. Lützendorf einiges versäumt worden, denn wie die Güter in Grassow so waren auch die Güter des Johann Koleff in (Paris) Wendemark (... so von Daniel von Lützendorf herrühren...) nicht ordnungsgemäß in der Lehenskanzlei vermerkt. Dem erwähnten Landreiter zu Stendal Michael Bors und dem Landreiter zu Seehausen Henning Bose wurde am 30. August 1695 befohlen diese Angelegenheit zu erkunden und entsprechende Meldung an die Lehenskanzlei zu geben. Dies galt auch für die Lehenssituation in Eickerhöfe und Muntenack wobei nicht klar ist ob auch diese denen von Lützendorf gehört haben. Als Erkärung mag das Durcheinander im 30-jährigen Krieg dienen und auch die Tatsache dass der Adam Gans Herr zu Putlitz, der als Statthalter nach Daniel v. Lützendorf folgte, auch bereits 1621 verstarb.

Damit ging eine längere Epoche, das Mittelalter, zu Ende. Vieles liegt im Dunkeln, wie z.B. die Zeit des 30-jährigen Krieges, als in der Altmark schlimme Verwüstungen geschehen sind. Tangermünde und Werben waren bekannte Orte, an denen Gefechte stattfanden und Klein Schwechten liegt praktisch mittendrin. Hier hab ich noch nicht nach Quellen recherchiert, die diese Zeit in Klein Schwechten aufhellen. Der Reitverein in Klein Schwechten, gegr. ca. 1922 hieß bis zum 2. Weltkrieg „Erbschenk von Lützendorf“ und führte eine Standarte, auf der der Name aufgeführt war. Diese Standarte ist verschollen und wird wahrscheinlich nicht mehr existieren. Das letzte Dokument im Ort ist somit noch das Epitaph in der Kirche von Klein Schwechten.                                                                                                                                          

Bei der Recherche bin ich auf weitere Lützendorfer gestoßen, von denen mir nicht bekannt ist ob und wenn ja wie sie mit den v. Lützendorff aus Klein Schwechten in Verbindung stehen könnten. Dies sind

Lützendorff, Ferdinand Freiherr von (German artist, 1785-1839)

Prof. v. Lützendorff, Leiter der Kunstschule in Lübeck um 1910

Didrik von Lützendorff, als dänischer Adeliger, verh. mit Mette v. Ahlefeldt (geb. 20 Jul. 1541  Itzehoe, Steinburg, Schleswig-Holstein

 



[1] Matrikel der Universität Leipzig, Bd. 1, S. 254.

[2] Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Rep. U 21, II 1 Nr. 480.

[3] CDB I 15, S. 428, Nr. 476.

[4] CDB Suppl., S. 393, Nr. 13.

[5] CDB I 5, S. 263, Nr. 411.

[6] Ebd. S. 265, Nr. 414.

[7] Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Rep. U 21, II 1 Nr. 639 von 1528 Juni 3.

[8] Sello, Memorien, S. 135, Nr. 197.


 [CS1]Margarethe I. von Holland (* 1311; † 23. Juni 1356), auch Margarethe von Avesnes genannt, war die zweite Ehefrau Kaiser Ludwigs des Bayern, den sie am 26. Februar 1324 in Köln heiratete. Als Margarethe I. war sie Gräfin von Holland, Seeland und Friesland von 1345 bis 1354, als Margarethe II. zudem Gräfin von Hennegau von 1345 bis 1356.

Margarethe war die Tochter von Graf Wilhelm III. von Holland (Wilhelm I. von Hennegau) aus dem Haus Avesnes und seiner Frau Johanna von Valois und folgte gemeinsam mit ihrem Gemahl ihrem gefallenen Bruder Wilhelm IV. von Holland (Wilhelm II. von Hennegau) im Jahre 1345 in den niederländischen Grafschaften. 1346 kehrte Margarethe nach Holland zurück um ihren Anspruch auf die niederländischen Grafschaften abzusichern, konnte aber die Krönung des Luxemburgers Karl IV in Bonn nicht verhindern. 1347 starb ihr Gemahl Ludwig der Bayer noch ehe es zur Entscheidungsschlacht der beiden Könige kam. Seine Söhne regierten zunächst gemeinsam die wittelsbachischen Besitzungen, teilten ihr Erbe 1349 jedoch untereinander auf und söhnten sich 1350 mit Karl IV aus. Magarethes zweitältester Sohn Wilhelm, von seinem Vater bereits als Mitregent vorgesehen, bekam schließlich die niederländischen Grafschaften zugesprochen, als 1349 zunächst sein Bruder Ludwig VI., später auch sein Halbbruder Stephan II. auf ihren Anspruch verzichteten. Margarethe gab ihren Anspruch zu Gunsten ihres Sohnes Wilhelm ebenfalls auf. In der Folge verweigerte Wilhelm seiner Mutter jedoch den ihr zustehenden Unterhalt.

Margarethe kehrte auf Wunsch des holländischen Adels 1350 wiederum nach Holland zurück. Als Reaktion wurde am 23. Mai 1350 von Anhängern ihres Sohnes Wilhelms der Kabeljau-Bund gegründet. Am 5. September desselben Jahres entstand der Haken-Bund. Wenig später gerieten diese beiden Gruppen in Streit und ein Bürgerkrieg begann. Eduard III., Margarethes Schwager, kam ihr zu Hilfe und gewann 1351 eine Seeschlacht vor Veere. Einige Wochen später wurden die Haken und ihre englischen Verbündeten von Wilhelm und den Kabeljauen bei Vlaardingen besiegt: Eine Niederlage die Margarethes Sache ruinierte. Denn Eduard III. wechselte darauf die Seiten und die Kaiserin sah sich 1354 gezwungen zu einer Vereinbarung mit ihrem Sohn zu kommen: Er wurde Graf von Holland und Seeland, sie vom Hennegau. Zwei Jahre später starb Margarethe, nachdem sie Wilhelm, der Matilda of Leicester geheiratet hatte, verlassen hatte.

 

 [CS2]

Die von Vinzelberg sind aufgrund von Wappengleichheit und Namensgleichheit der Taufnamen als ein Zweig der v. Ammensleben (Groß und Klein Ammensleben) aus dem Magdeburgischen erkannt (17. JB, AVVG).

 

 [CS3]Genealogie von Bismarck, direkte Linie des Kanzlers

 

Otto Eduard Leopold von Bismarck, 1815-1898

Johanna von Puttkammer

 

Karl Wilhelm Ferdinand von Bismarck, 1771 – 1845

Louise Wilhelmine Menken, 1789 – 1834

 

Karl Alexander von Bismarck, 1717 – 1797

Christian Charlotte Gottliebe von Schönfeld 1741 - 1772

 

August Friedrich von Bismarck, 1695 (Schönhausen) – 1742

Stephanie Charlotte von Dewitz, 1706 - 1735

 

August II. von Bismarck, 1666 - 1732

Dorothee Sophie von Katte 1669 - 1712

 

August I. von Bismarck, 1611 (Schönhausen) – 1670 (Schönhausen)

Friedrike von Möllendorf, 1644 – 1698

 

Valentin von Bismarck, ca 1580 (Schönhausen) –1620 (Schönhausen)

Bertha on der Asseburg, 1582- 1642

 

Ludolf von Bismarck, 1541 (Burgstall) – 1590 (Schönhausen)

Sophia von Alvensleben, 1560 - 1635

 

Friedrich I. von Bismack , 1513 (Burgstall) – 1589 (Schönhausen)

Anna Sophie von Wenckstern, ca 1517 - 1579

 

Henning III. von Bismarck, ca. 1480 (Burgstall) – ca.< 21.3.1528

Margarethe Schenk von Lützendorff, ca. 1485 (Klein Schwechten) -

 

Pantaleon I. von Bismarck, ca. 1448 (Burgstall) – 1526 (Burgstall)

Ottilie von Bredow, ca. 1452 (Friesack) – 1539

 

Ludolf I. von Bismarck

NN von Plathe

 

 [CS4]

Für Billberge und Goldbeck wird Daniel Stephani, Hof- und Kammergerichtsrat und Lehnssekretär als Besitzer geführt bevor es 1694 an Samuel v. Chwalkowsky verkauft wird (BLHA, Rep. 78, Kop. Nr. 182 IV, fol. 480 ff)